Wenn Hilfe im Alter nötig wird

SteuerlicheAspekteeinerhäuslichenPflegekraft



WirdinDeutschlandeinAntragaufPflegeleistunggestellt,sozahltdiePflegeversicherungnurdenreinenPflegesatzentsprechendderPflegestufen,nichtaberhäuslicheNebenleistungen,wieEinkauf,ReinigungderWohnungoderauchUnterstützungbeieinemSpaziergang.VieleSeniorenkönnendasHausnichtmehralleineverlassenundverfallenlangsamabersicher,stehtihnenniemandzurSeite.WenndiezugestandeneMindestleistungderKrankenkassennichtausreicht,sehensichdieAngehörigengezwungen,umdenBedarfdesSeniorszudecken,entwederselbstweitereHandhabungzuübernehmenoderaufeinepflegerischeHilfezurückzugreifen.DiesesindallerdingsinDeutschlandsehrteuer,sodassvieleFamilien,umdieKostenimRahmenzuhalten,sichPflegeausPolenholen.DiePflegekräftelebendanninderRegelimHaushaltdesPflegebedürftigen,verrichtenallenotwendigenArbeitenundbegleitendenSeniorauchmalbeieinemAusflug,sodassderältereMenschseineSozialkontakteaufrechthaltenkannDieKostenfürdiePflegePolenkönneninderJahressteuererklärungalsaußergewöhnlicheBelastungengemäß§33bis§35EstG(Einkommensteuergesetz)geltendegemachtwerdenundsenkendieLohn-undEinkommenssteuerentsprechend.



UmdiePflegePolenbeiderJahressteuererklärunganzusetzen,istesganzwichtigzuüberprüfen,obdiePflegekraftlegalinDeutschlandarbeitet.NurwereineErlaubnisE101besitzt,verfügtübereineoffizielleGenehmigung,dennwennauchinnerhalbderEU(EuropäischeUnion)Freizügigkeitherrscht,sobedeutetdasnochlangennicht,dassauchjederArbeitnehmerohneentsprechendeArbeitserlaubnisineinemderMitgliedsstaattätigwerdendarf,esgeltendiejeweiligenRechtsvorschriftendesLandesübersozialeSicherheit.NurwenndiePflegeausPolenimRahmeneinerEntsendungodernurkurzfristiginDeutschlandtätigwird,benötigtsiedieErlaubnisE101nicht.



DieEntsendungbedeutetnichtsanderes,alsdasseinePflegePolenbeieinempolnischenUnternehmenangestelltistundfürdieTätigkeitinsGastlandgeschicktwird.DerKundeerhältvomUnternehmenseineRechnungüberdiePflegeleistungundhatnichtsmitderLohn-undGehaltsabrechnungzutun,alsomussdiePflegeausPolennichtselbstanmeldenundsichnichtumdieAbführungderSteuernundSozialversicherungkümmern,diesgeschiehtdurchdasUnternehmenimHeimatlandDieerhaltenenRechnungenkannerbedenkenlosbeiseinerSteuererklärungalsaußergewöhnlicheBelastungangeben.ImGegensatzzueiner „normalen“ Entsendung,wiebeieinemIndustrieunternehmenoderbeiHandwerkern,diegemäßeErlaubnisE101nurzwölfMonateArbeitsrechthaben,kanndiePflegeausPolendreiJahreimLandbleiben.Regeltwirddiesin§21BeschäftigungsverordnunginVerbindungmitdemElftenBuchSozialversicherungsbuch.AllerdingsmussdiePflegePoleninDeutschlandauchbeieinerEntsendungeinenentsprechendenKrankenversicherungsschutzfürdieBundesrepubliknachweisen,umeinerTätigkeit


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