Wenn der Staat versagt

Der Verfassungsschutz obser­viert mit Akribie kri­ti­sche Demokraten – gewalt­tä­tige Neonazis lässt er in Ruhe oder beschäf­tigt sie als V-Leute. Bei sol­chen Fehlleistungen kann man sich ver­zwei­felt fra­gen, ob nicht nur die NPD, son­dern auch der Verfassungsschutz ver­bo­ten gehört. Der Staat muss aus sei­nen Fehlern ler­nen – und nicht mit Vorschlägen wie einem Neonazi-Register vom Versagen ablen­ken.

Als es in die­sem Jahr drei Monate lang kein gül­ti­ges Bundeswahlrecht mehr gab, war von einer “schlum­mern­den Staatskrise” die Rede. Die jet­zige Krise schlum­mert nicht. Sie sie­det, sie kocht.

Seitdem bekannt gewor­den ist, dass eine Neonazi-Bande unge­hin­dert, uner­kannt und unver­folgt mor­dend durch Deutschland zie­hen konnte; seit­dem klar gewor­den ist, dass also die Verfassungsschutzberichte seit 15 Jahren falsch sind; seit­dem die Innenpolitiker beken­nen müs­sen, dass die Folgerungen, die sie auf die­ser Basis gemacht haben, nicht trag­fä­hig sind; seit­dem jeden Tag neue Fehlleistungen des Verfassungsschutzes bekannt wer­den und immer neue Details über die Distanzlosigkeit, die zwi­schen ein­zel­nen Verfassungsschützern und Rechtsextremisten herrscht – seit­dem mag man sich ver­zwei­felt fra­gen, ob womög­lich nicht nur die NPD, son­dern auch der Verfassungsschutz ver­bo­ten wer­den sollte.

http://www.sueddeutsche.de/politik/rechter-terror-und-verfassungsschutz-wenn-der-staat-versagt-1.1191241


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