Wenn der Grundrechteträger zum Staatsfeind wird

Wenn der Grundrechteträger zum Staatsfeind wird

Kurz vor Ostern wurde der Bundessprecher der Grundrechtepartei 1 und Grundrechteunion 2, Ingmar Vetter, in Erfurt ohne gültigen Haftbefehl verhaftet und befindet sich seitdem in Haft. Über ihn wurde zudem - ebenfalls ohne Rechtsgrundlage - eine absolute Kontaktsperre verhängt. Der Haftbefehl wurde von einem Cuxhavener Amtsrichter ausgestellt, der aber vom Verfahren ausgeschlossenen ist, weil er nicht in eigener Sache tätig sein darf. Das legt den Verdacht von Selbstjustiz nahe - Ähnlichkeiten mit der Tragikomödie „ Der zerbrochene Krug " von Kleist drängen sich auf.

Ingmar Vetter wurde am Mittwoch, den 23.03.2016 überraschend gegen 13:30 Uhr vor seiner Wohnung in Erfurt durch drei zivile Erfurter Polizeibeamte verhaftet. Zwei Stunden später entschied der Haftrichter Wildenauer am Amtsgericht Erfurt, dass der von dem Cuxhavener Amtsrichter Stefan Redlin bereits am 09.03.2015 erlassene Vorführungshaftbefehl nicht aufgehoben oder ausgesetzt wird. Grundgesetzliche Einwende seitens Herrn Vetter blieben unbeachtet.

Informationen zur Vorgeschichte gibt es hier

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