Nicht nur, dass es wieder ein Fall von denen ist, da als erstes ein Anwalt sich meldet und nicht versucht wird, Dinge vis a vis zu klären (na gut; ein Anruf hätte es auch getan); nicht nur, dass dem Autor des Buches jegliches Verständnis dafür fehlt, dass sich Dritte anmaßen, “in seinem Namen zu sprechen und “seine Rechte” einfordern…
Doch der Reihe nach: der kleine, innovative Berlin Story Verlag hat das Buch “Der letzte macht das Licht aus” von Klaus Behling, als “eBook zum fairen Preis” angeboten. Der Leser sollte entscheiden was ihm Download und Buch wert sei.
Selbst wenn es sich damit um eine Werbekampagne handelt und sich in unserer “Geiz-ist-geil”-Gesellschaft sicherlich etliche Trittbrettfahrer fanden, die das Buch nur deshalb nahmen, weil es nix kostete… das Experiment ist aus Sicht des Verlages geglückt: “In wenigen Tagen gab es fast 200 Downloads, was für einen kleinen Verlag eine beträchtliche Menge ist! Wir bekamen viel positives Feedback in den Kommentaren und auf Facebook.”
Doch wir wäre nicht in Deutschland, wenn sich nicht ein Anwalt melden würde, der abmahnt. Und so geschah, was üblich ist im Kulturland Deutschland: Es kam ein Anwalt daher, der in umständlichen Sätzen mitzuteilen sich beeilte, dass es wegen der Buchpreisbindung unerlaubt sei, dem Leser zu überlassen, was er zu zahlen bereit wäre.
Das brachte den Verleger dazu, zu schreiben:
Dass man das Produkt “Buch” weiterdenken muss, ist keine Frage und ein Blick über den Tellerrand der Buchbranche zeigt einem, dass Flatrate-Modelle für Kulturgüter irgendwann die Lösung sein werden. Aber die Großen der Branche harren auf veralteten Geschäftsmodellen aus und verteidigen diese. Die Abmahnung enttäuscht mich sehr. [...]
In Deutschland gibt es keine Revolution, weil das Betreten des Rasens verboten ist!
und den Autoren des Buches:
[Bücher] sind nämlich keine bloße Ware, sondern ein Kulturgut. Aber Gott-sei-Dank gibt es inzwischen ja nicht mehr nur den vor fast 600 Jahren erfundenen Buchdruck, sondern auch die Elektronik und eben auch jene, die ihre Aufgabe im Verhindem und Bremsen sehen. Sicher ließe sich auch ein juristischer Kniff finden, die Erfindung des Rades heute noch in Zweifel zu stellen.
Nic
siehe auch den Artikel bei netzpolitik.org dazu