Weiterer Sieg in Sachen PIP – TÜV Rheinland ist haftbar

Im Skandal um die giftigen PIP-Brustimplantate aus Frankreich hat das französische Handelsgericht die TÜV Rheinland GmbH am Donnerstag für haftbar befunden. Weil das Unternehmen seine „Aufsichtspflichten schwer vernachlässigt“ habe und sich von den Mitarbeitern der französischen Firma PIP völlig leichtfertig habe täuschen lassen, daher trage es einen nicht unerheblichen Teil der Verantwortung, so entschied das Handelsgericht in Toulon.

Diese Entscheidung hat für unsere PIP-Fälle eine wichtige Signalwirkung und bringt unsere Mandantinnen ein Stück näher an die von uns geforderte Regulierung ihrer Schäden.

Last updated by Michael Graf at 14. November 2013.


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Gelbwangen Schmuckschildkröte Aquarium: So planst Du es richtig
wallpaper-1019588
[Comic] Jackie Kottwitz [1]
wallpaper-1019588
HDR10 & Dolby Vision: Dein ultimativer Guide für brillante Bilder
wallpaper-1019588
Thailändisches Omelett selber machen (Khai Jao)