Wegen Alter zum Tode verurteilt Teil 2

Wegen Alter zum Tode verurteilt

Heute erhielt ich Michele Angelo dieses Schreiben von Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Pankow , das ich euch nicht vorenthalten möchte.
Und ihr euch nun selbst ein Urteil - Kommentare dazu abgeben könnt.

Sehr geehrter Hr. Michelangelo,
anbei übersende ich Ihnen die Wahrheit über Hund Borches ... findet sich übrigens auch auf unser Webseite ..
MfG
VetLeb Pankow

Die Wahrheit über den Hund Borches

Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung wurde aufgrund einer tierschutzrechtlichen Anzeige auf den Hund Borches aufmerksam. Es wurde angezeigt, ein gebrechlicher Hund würde unbeaufsichtigt, sich selbst überlassen, im nicht eingezäunten Vorgarten vorgefunden. Er wäre dort regelmäßig allein, knicke immer wie-der mit den Hinterbeinen weg und fiele um. Er wirke desorientiert und hat offensichtlich Schmerzen.

Die Überprüfung der Anzeige vor Ort durch zwei amtliche Tierärzte ergab folgenden tierschutzwidrigen Be-fund:
Borches liegt, flach auf dem Bauch, mit dem Gesicht zur Wand in einer Ecke; er nimmt seine Umwelt kaum war, wirkt matt und teilnahmslos. Als seine Halterin versucht, ihn zum Aufstehen zu ermutigen, knickt das Tier immer wieder ein und ist nicht in der Lage allein aufzustehen. Als er durch die Halterin aufgestellt wird, fällt er wieder um. Borches wirkt sehr desorientiert und verwirrt. Bei der durch die amtlichen Tierärzte durchgeführten Untersuchung fällt eine deutliche Auszehrung auf. Der Hund ist kachektisch (ausgezehrt, abgemagert) und die bereits atrophierten (zurückgebildeten) Muskeln zeigen, dass es dem Tier schon lange nicht mehr möglich ist, sich artgerecht und natürlich zu bewegen. Die Zähne sind vollständig mit Zahnstein belegt, das Zahn-fleisch ist stark entzündet, überaus schmerzempfindlich und löst sich bereits von den Zähnen. Das Fressen muss dem Tier daher starke Schmerzen bereiten.

Zwei weitere praktizierende Tierärzte haben der Halterin aufgrund der infausten (nicht mehr therapierbar, keine Aussicht auf Heilung bzw. Besserung des Gesundheitszustandes) Prognose wiederholt und eindringlich zur Erlösung des Tieres von seinen Schmerzen und Leiden geraten. Es wurde hier bekannt, dass Borches, trotz vermehrter Fütterung, an Gewicht verliert. Er habe zudem Phasen mit häufigem Erbrechen, in denen er gänzlich die Orientierung verliert, im Kreis läuft und stundenlang jault, vor allem abends. Die praktizierenden Tierärzte sehen ein absolut unverantwortliches Handeln der Halterin und attestieren, ebenso wie die amtli-chen Tierärzte, dass sie ihren Hund leiden lässt.
Aufgrund dessen wurde die erneute Vorstellung des Tieres bei einem praktischen Tierarzt angeordnet.
Die Darstellung in Presse und Internet, wonach das Veterinäramt die Euthanasie des Hundes aufgrund seines Alters angeordnet hat, ist somit falsch. Die Anordnungen des Veterinäramtes sind einzig auf den bedauerns-werten Gesundheitszustand von Borches zurückzuführen.

Die von der Halterin daraufhin konsultierte praktische Tierärztin untersuchte den Hund und attestierte eben-falls eine infauste Prognose. Sie stellte fest, dass der Hund zunehmend leidet und sich in einem fortgeschrit-tenen Stadium körperlichen Verfalls befindet. Diese Tierärztin erklärt nun allerdings, die Einstellung der Fami-lie, das Tier sterben zu lassen, zu akzeptieren, obwohl dies mit erheblichen Schmerzen und Leiden des Tie-res verbunden ist. Diese Vorgehensweise ist aus tierschutzrechtlicher und berufsethischer Sicht nicht nachzuvollziehen.

Die Besitzerin von Borches vergleicht das Warten auf den Tod ihres Hundes mit der Sterbebegleitung beim Menschen. Die Sterbebegleitung beim Menschen geht jedoch mit einer intensivmedizinischen Betreuung über 24h am Tag einher. Eine „Sterbebegleitung“ wie in der Humanmedizin gibt es beim Tier nicht, da das Tier-schutzgesetz den Halter in die Pflicht nimmt, das Tier nicht leiden zu lassen. Wenn eine „Sterbebegleitung“ überhaupt in Erwägung gezogen werden könnte, dann müsste diese aus veterinärmedizinischer Sicht von einer intensivmedizinischen Betreuung begleitet werden. Stattdessen gibt die Tierhalterin selbst an, Borches auf Grund anderer Verpflichtungen jeden Tag mehrere Stunden alleinlassen zu müssen. In dieser Zeit ist das Tier hilflos sich selbst überlassen; ein nicht tragbarer Zustand, da es noch mehr als ein gesunder Hund auf den Besitzer angewiesen ist. Im Rahmen der Ermittlungen bzgl. eines anderen Vorfalls im Jahre 2013, Bor-ches betreffend, gab die Halterin bereits an, aus privaten Gründen wenig Zeit für den Hund zu haben.
Ein im Sterben liegender Patient, sei es ein Tier oder ein Mensch, benötigt regelmäßige Untersuchungen durch fachkundige (Tier-)Ärzte. Borches allerdings wurde erst nach der amtlichen Überprüfung und entspre-chender Anordnung durch das Veterinäramt das erste Mal seit Monaten wieder einem praktischen Tierarzt vorgestellt. Dieser Umstand belegt das verantwortungslose Handeln der Halterin, da sie ihrem Tier die not-wendige tierärztliche Hilfe nicht gewährt.
Die Medikamente, die Borches derzeit erhält, sind aus veterinärmedizinischer Sicht völlig unzureichend. Ins-besondere vermögen sie nicht die Leiden, die im Laufe eines durch Medikamente verlängerten Sterbeprozes-ses entstehen können, zu lindern.
Abschließend ist festzustellen, dass sowohl zwischen den amtlichen als auch den praktischen Tierärzten, Übereinstimmung dahingehend besteht, dass Borches leidet. Diese Tatsache muss auch für die Tierhalterin ersichtlich sein.
Das Tierschutzgesetz verpflichtet den Halter, sein Tier vor Schmerzen, Leiden und Schäden zu bewahren und im Bedarfsfall die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Die Halterin von Borches ist jedoch offenbar nicht Willens oder in der Lage, die Leiden ihres Hundes aus ei-genen Stücken zu beenden; demnach war es im Sinne des Tierschutzes und zum Wohle von Borches drin-gend geboten, entsprechende Anordnungen von Seiten des Veterinäramtes zu treffen.

Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Pankow

Danke fürs durchlesen sagt euch

Michele Angelo

www.Micheleangelo.de


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