Was nun?

Screenshot, Webseite des

Screenshot, Webseite des “St. Vinzenz-Hospitals”

Im Skandal um die Hilfeverweigerung für eine ver­ge­wal­tigte Frau durch zwei katho­li­sche Krankenhäuser in Köln im Dezember letz­ten Jahres sind katho­li­sche Stellen nun um Schadensbegrenzung bemüht. Ihnen däm­mert ange­sichts der mas­si­ven poli­ti­schen und gesell­schaft­li­chen Kritik aus ganz Deutschland, dass das Maß all­mäh­lich voll ist und dass die Gesellschaft nicht mehr bereit ist, Schikanen einer Ideologie wegen hin­zu­neh­men.

Jetzt will es natür­lich nie­mand gewe­sen sein, die Suche nach dem Sündenbock hat begon­nen. Keiner will ver­ant­wort­lich sein und es soll sich ledig­lich um ein „Missverständnis“ gehan­delt haben – ein par­al­le­les frei­lich, was schon Indiz dafür ist, dass es eben kein „Missverständnis“ war. Dafür spre­chen auch die mehr und mehr offen­ge­leg­ten Hintergründe des Skandals.

Die Mär vom „Missverständnis“

Kardinal Meisner, der gerne Abtreibungen als „Super-Gau“ bezeich­net, ver­ur­teilt zwar wort­reichdie Ablehnung der Behandlung der ver­ge­wal­tig­ten Frau durch die bei­den katho­li­schen Krankenhäuser, ver­liert aber kein ein­zi­ges Wort über eine umfas­sende Hilfeleistung für ver­ge­wal­tigte Frauen. Zur „Pille danach“, bleibt er dabei, dass diese in Katholischen Krankenhäusern nicht ver­ord­net wer­den darf, da es ein Nein der Kirche zu Abtreibungen nach Vergewaltigungen gäbe. Dass es sich bei der „Pille danach“ um ein Verhütungsmittel und keine Abtreibungsmedikation han­delt, inter­es­siert offen­bar nicht. Meisner sprach von einer „gera­dezu uner­träg­li­chen Entscheidungssituation“, ohne aller­dings zu erwäh­nen, dass er – als Mann – selbst nie­mals in eine sol­che gera­ten kann, und dass er und seine Mitideologen durch ihr Gerede die betrof­fe­nen Frauen noch zusätz­lich unter psy­chi­schen Druck set­zen.

Schon an die­sen Äuße­run­gen des Kardinals mag man ermes­sen, dass es sich bloß um wohl­fei­les Propagandagerede han­delt. Seinen Worten zufolge habe sogar die Ethikkommission der bei­den betrof­fe­nen Krankenhäuser als Handreichung für die Ärzte for­mu­liert, dass Vergewaltigungsopfer „sofort, mit­füh­lend und beglei­tend … jede erdenk­li­che Hilfe bekom­men“ sol­len. Die Realität sieht anders aus. Zudem wird bis­lang diese „Handreichung“ nicht der Öffent­lich­keit zugäng­lich gemacht, so dass die Behauptung Meisners nicht über­prüft wer­den kann.

In einer Pressemitteilung der Hospitalvereinigung St. Marien GmbH vom 16.01.2013  wird von „Missverständnissen“ gespro­chen, ohne in der Sache jedoch etwas zu erhel­len. Deutlich gemacht wird aller­dings, dass die „Pille danach“ kei­nes­falls ver­ord­net wird, son­dern betrof­fene Frauen stets noch zu wei­te­ren Ärz­ten oder gar zur Schwangerschaftsberatung geschickt wer­den. Offenbar spürt man in die­sen Krankenhäusern nicht ein­mal, wel­che Zumutung diese Haltung für die betrof­fe­nen Frauen dar­stellt.

Vorgeschichte: ideo­lo­gi­sche Mobilisierung

Der Verdacht, dass es ledig­lich über eine Sündenbock-Suche darum geht, vom eige­nen Fehlverhalten der Krichen- und Krankenhausoberen abzu­len­ken und dass der Öffent­lich­keit etwas ver­heim­licht wird, wird durch die Nachricht erhär­tet, dass der Caritasverband bereits vor etwa 11 Monaten in einem der dpa vor­lie­gen­den Rundbrief die katho­li­schen Krankenhäuser im Erzbistum Köln an die „Null-Toleranz-Grenze“ für die „Pille danach“ erin­nert und eine Schulung und Unterweisung der Beschäftigten in katho­li­schen Krankenhäusern ange­regt hat, um sich „gemäß der Lehre der Kirche zu ver­hal­ten“, damit der Schutz des unge­bo­re­nen Lebens deut­li­cher werde!

Das wei­tere Verhalten der Verantwortlichen sollte von der Öffent­lich­keit genau­es­tens beob­ach­tet wer­den; ein Bauernopfer ist gesell­schaft­lich nicht akzep­ta­bel und die Auseinandersetzung darf nicht auf dem Rücken der anschei­nend mas­siv ein­ge­schüch­ter­ten Mitarbeiter geführt wer­den.

Unterschriftenkampagne gegen die Hilfeverweigerung

Pro fami­lia NRW hat in der ver­gan­ge­nen Woche eine bun­des­weite Unterschriftensammlunggestar­tet. Gerichtet an die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) und den Bundesgesundheitsminister Bahr (FDP) wird in einem Aufruf ver­langt: „Gewaltopfer müs­sen sicher sein kön­nen, dass sie in ALLEN DEUTSCHEN Krankenhäusern jede Unterstützung erhal­ten, die sie in so einem Fall benö­ti­gen. Vergewaltigte Frauen müs­sen in Deutschland die beste Versorgung erhal­ten, die denk­bar ist. Das Recht von Frauen auf umfas­sende gesund­heit­li­che Versorgung und Selbstbestimmung darf nicht durch Glaubensfragen ver­letzt wer­den.“ Gefordert wird die „sofor­tige gründ­li­che Untersuchung zur Spurensicherung, ggf. eine anonyme Spurensicherung für eine spä­tere Strafverfolgung“ und eine Notfallverhütung durch die „Pille danach“.

Gefragt wird von pro fami­lia zu Recht danach, ob in katho­li­schen Krankenhäusern „Opferschutz und ärzt­li­che Pflichten ver­letzt und auf­ge­ge­ben wor­den sind“. Die Politiker wer­den auf­ge­for­dert, bis zum welt­wei­ten Aktionstag gegen Gewalt an Frauen am 14. Februar eine ver­bind­li­che Klärung vor­zu­neh­men, wie eine Notfallverhütung mit der „Pille danach“ in allen deut­schen Krankenhäusern sicher gestellt wer­den kann.

Ziel die­ser Aktion, die von TERRES DES FEMMES unter­stützt wird, ist es bis zum 14. Februar min­des­tens 50.000 Unterschriften zu sam­meln.

Erste Entscheidungen des NRW-Landtags

In der ver­gan­ge­nen Woche hat sich auch bereits der Landtag von NRW auf­grund einer Eilinitiative der PIRATEN-Fraktion mit dem Kölner Skandal befasst. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und GRÜNEN bei Zustimmung der PIRATEN hat der Landtag beschlos­sen, das Opfer sexu­el­ler Gewalt die „not­wen­dige medi­zi­ni­sche Versorgung“ erhal­ten müs­sen, wobei zu einer umfas­sen­den Erstversorgung von Vergewaltigungsopfern die „Beratung“ und die „Sicherstellung der Verschreibung und Ausgabe der ´Pille danach`gehört …“ und eine sofor­tige Spurensicherung zwecks even­tu­el­ler Strafverfolgung erfolgt. Der Landtag hat aus­drück­lich fest­ge­stellt: „Religiöse Erwägungen dür­fen nicht über das Wohl der Opfer oder die Möglichkeit einer Strafverfolgung gegen die Täter gestellt wer­den.“

Die Landesregierung wird in dem Beschluss in vier Punkten auf­ge­for­dert, für eine lücken­los Aufklärung des Falles zu sor­gen, auf eine Sicherstellung der Versorgung der Opfer von Vergewaltigungen (auch mit der „Pille danach“) – „unab­hän­gig von moral­theo­lo­gi­schen Erwägungen“ – hin­zu­wir­ken und zudem ent­spre­chende Klärungen auf Bundesebene vor­an­zu­trei­ben sowie „ dafür Sorge zu tra­gen, dass die gerichts­ver­wert­bare Dokumentation, auch auf dem Wege der anony­men Spurensicherung, in NRW flä­chen­de­ckend mög­lich ist.“

Damit ist eine umfas­sende Aufklärung des Vorfalls und die Debatte von not­wen­di­gen Umstrukturierungen der medi­zi­ni­schen Versorgung (ins­be­son­dere der Notfallversorgung) in NRW und im gesam­ten Bundesgebiet in die Wege gelei­tet  – ein not­wen­di­ger Schritt.

Bundesweite Aufklärung not­wen­dig

Es bleibt zu hof­fen, dass die Parteien auch in ande­ren Bundesländern sich dazu ent­schlie­ßen, sich die­ses Themas eben­falls anzu­neh­men. Bekanntlich ist die dis­kri­mi­nie­rende Haltung katho­li­scher Krankenhäuser gegen­über ver­ge­wal­tig­ten Frauen ein­schließ­lich der Verschreibung der „Pille danach“ kein Kölner Einzelfall.

Ein Antrag der PIRATEN-Fraktion fand keine wei­tere Zustimmung, da er, wie es heißt, den Regierungsfraktionen nicht weit genug ging. Auch wenn die Forderungen der bei­den Anträge teil­weise iden­tisch sind, bleibt doch ein wei­te­rer nicht vom Landtag beschlos­se­ner Gesichtspunkt: es soll bei einer Aufklärung des kon­kre­ten Falles blei­ben, wich­tig aber ist – wie die PIRATEN gefor­dert haben – „zu über­prü­fen, in wel­chen Krankenhäusern Vergewaltigungsopfern medi­zi­ni­sche Hilfe ver­wehrt wurde“ Dies muss aller­dings nicht nur in NRW, son­dern in sämt­li­chen Bundesländern gesche­hen – um zu doku­men­tie­ren, in wel­chem Umfang katho­li­sche Einrichtungen Menschenrechtsverletzungen bege­hen, um dann bun­des­weit Konsequenzen zu zie­hen.

Empörung auch bei der CDU

Wie umfas­send die Empörung über das Verhalten der bei­den katho­li­schen Krankenhäuser ist, zeigt sich daran, dass auch die CDU-Fraktion im NRW-Landtag eine umfas­sende Hilfe für Vergewaltigungsopfer und eine Aufklärung des Kölner Vorgangs for­dert. „Die Vorgänge sind sorg­fäl­tig auf­zu­klä­ren. Opfer müs­sen sich sicher sein kön­nen, dass sie in ihrer Not Hilfe bekom­men.“ heißt es in ihrem Fraktions-Antrag. Die Christdemokraten haben sich aller­dings nicht dazu durch­rin­gen kön­nen, dem SPD/GRÜNEN-Antrag zuzu­stim­men.

Ethik-Richtlinien waren „Chefsache“

Lückenlose Aufklärung ist ange­sagt. Gegenwärtig stel­len sich Fragen über Fragen: wel­chen Inhalt haben die aktu­el­len „Ethik“-Vorgaben der Krankenhäuser und wie wur­den sie intern kom­mu­ni­ziert? Warum gab es soge­nannte Missverständnisse und wodurch wur­den sie her­vor­ge­ru­fen? Besteht in den katho­li­schen Einrichtungen in dem von Kardinal Meißner geführ­ten Erzbistum Köln ein Klima der ideo­lo­gi­schen Vergiftung, der Intoleranz und der Einschüchterung, wie man­chen­orts gemun­kelt wird? Welche Rolle hat die Leiterin des „Klinischen Ethikrats“ im Zusammenhang mit der Verabschiedung der neuen Richtlinien im November 2012, die nach Angaben eines Ordenssprechers „den behan­deln­den Ärz­ten Sicherheit bei ethi­schen Fragestellungen“ geben sol­len, gespielt? Was wurde bei dem vom Kölner Stadtanzeiger mit­ge­teil­ten Gespräch des „Klinischen Ethikrates“ im Herbst letz­ten Jahres mit Kardinal Meisner erör­tert? Warum war die Angelegenheit von sol­cher Bedeutung, dass Herr Meisner sich per­sön­lich damit befasst hat? Offenbar ist das, was jetzt an die Öffent­lich­keit gekom­men ist, „Chefsache“ gewe­sen. Dann trägt aber auch der „Chef“ die unmit­tel­bare Verantwortung.

Meisner will län­ger im Amt blei­ben

Von Konsequenzen für sich erwähnt Meisner aller­dings nichts; viel­mehr wird er wohl, wie am Wochenende gemel­det, weit über sei­nen 80. Geburtstag in die­sem Jahr hin­aus im Amt blei­ben.

Fest steht, dass die Krankenhäuser eine Behandlung mit der „Pille danach“ ableh­nen, obwohl es sich um kei­nen Abtreibungsvorgang han­delt. Offenbar nimmt es hierzu der Kölsche Katholische Klüngel mit der Wahrheit nicht so genau: Der Sprecher des Erzbistums Köln hat Presseberichten zufolge behaup­tet, die „Pille danach“ habe abtrei­bende Wirkung. Kardinal Meißner hat sich, wie erwähnt, ähn­lich in sei­ner Presseerklärung vor eini­gen Tagen geäu­ßert. Ob dies kenn­zeich­nend für das „medi­zi­ni­sche Niveau“ ist, auf dem die Erzbistumsfunktionäre (und auch die Krankenhausärzte) debat­tie­ren? Eher wird es wohl so sein, dass man nicht genauer dif­fe­ren­zie­ren möchte, um wei­ter bei der bis­he­ri­gen Praxis gemäß der katho­li­schen Lehre zu blei­ben und die neu­er­dings immer laut­star­ker auf­tre­ten­den und sich als „Lebensschützer“ bezeich­nen­den katho­li­schen Hardliner zufrie­den zu stel­len.

Behördliche Über­prü­fun­gen not­wen­dig

Aufklärung muss erfol­gen und in die­ser Angelegenheit darf nichts auf die lange Bank gescho­ben wer­den. Die Prüfung, ob Notfallabteilungen und gynä­ko­lo­gi­sche Abteilungen aus katho­li­schen Krankenhäusern aus­zu­glie­dern sind, ob über behörd­li­che Weisungen sicher­ge­stellt wer­den kann, dass dort not­lei­den­den Frauen umfas­send gehol­fen wird – von der Untersuchung und Spurensicherung bis zur sofor­ti­gen Verschreibung der „Pille danach“ ohne die betrof­fene Frau zu ande­ren Ärz­ten oder gar zu einer Schwangerschaftsberatung wei­ter­zu­schi­cken -, ob Betriebsuntersagungen und –ein­schrän­kun­gen ange­bracht sind, diese Prüfung muss kurz­fris­tig erfol­gen und zu für die Gesellschaft akzep­ta­blen Ergebnissen füh­ren. Sollten katho­li­sche Krankenhäuser ver­su­chen, wie offen­bar teil­weise in Erwägung gezo­gen, auf ihrem Gelände ansäs­sige Notfallkliniken in ande­rer Trägerschaft durch Mietkündigungen zu ver­trei­ben, muss die gene­relle Betriebserlaubnis über­prüft wer­den.

Eine als­bal­dige Klärung ist auch des­halb not­wen­dig, weil die katho­li­schen Krankenhäuser offen­bar von mili­tan­ten Abtreibungsgegnern unter Druck gesetzt wer­den und nicht wil­lens oder nicht in der Lage sind, sich hier­ge­gen ange­mes­sen zur Wehr zu set­zen, zumal sie von Kardinal Meisner keine Unterstützung erhal­ten, da er in die­sem ande­ren Lager ver­or­tet ist. Auseinandersetzungen inner­halb des katho­li­schen Lagers mögen dort intern aus­ge­foch­ten wer­den, wenn sie sich auf die gesamte Gesellschaft beläs­ti­gend aus­wir­ken, hat der Staat seine Ordnungsfunktion aus­zu­üben und die Störer in die Schranken zu ver­wei­sen.

Katholische Krankenhäuser der Gesellschaft noch zumut­bar?

Mittelfristig gehört aber die Problematik ins­ge­samt auf den Prüfstand: kann und will die deut­sche Gesellschaft es sich leis­ten, dass im Bereich der Gesundheitsfürsorge, ins­be­son­dere bei der Gynäkologie, die flä­chen­de­ckende Grundversorgung und auch die Notfallversorgung von kirch­li­chen Einrichtungen durch­ge­führt wer­den, die sich nicht zu einer umfas­sen­den Hilfeleistung, son­dern nur zu einer ideo­lo­gisch ein­ge­schränk­ten Hilfeleistung ver­ste­hen. Die finan­zi­el­len Mittel für diese Einrichtungen wer­den von den Steuerzahlern ins­ge­samt und von der Sozialversichertengemeinschaft, und nicht etwa vom Klerus.

Damit nichts miss­ver­stan­den wird: Katholische Organisationen sind gewer­be­recht­lich nicht davon aus­ge­schlos­sen, Gesundheitseinrichtungen zu betrei­ben. Dabei soll es auch blei­ben. Nur: wer auf­grund sei­ner katho­li­schen Vorstellungen nur ein­ge­schränkte Hilfe zu leis­ten bereit ist, hat im Bereich der medi­zi­ni­schen Grundversorgung und im Bereich der Notfallversorgung nichts zu suchen.

Daneben mögen dann noch katho­li­sche Einrichtungen beste­hen, die selbst­ver­ständ­lich berech­tigt sind, ihre Religionsauffassungen in medi­zi­ni­sche Praxis umzu­set­zen; um ihre Finanzierung müs­sen sie sich aber sel­ber küm­mern.

Seltsame Qualifikationsanforderungen

Bereitschaft zum Dialog besteht bei den Kirchenfunktionären nicht. Und solange die Zugehörigkeit zur katho­li­schen Kirche noch als wich­ti­ges Qualifikationsmerkmal ange­se­hen wird, wie vor kur­zem der für die Personalangelegenheiten von etwa 50.000 Mitarbeitern im Erzbistum Köln zustän­dige Generalvikar Heße bestä­tigt hat, wird bei den katho­li­schen Einrichtungen kaum Veränderungspotential vor­han­den sein.
Es als Qualifikationsmerkmal für einen Herzchirurgen anzu­se­hen, dass er neben sei­ner fach­li­chen Qualifikation auch noch gläu­bi­ger Katholik sein muss, wie Generalvikar Heße pro­pa­giert, erschließt sich dem ver­stän­di­gen Betrachter selbst bei viel gutem Willen und erheb­li­chen geis­ti­gen Anstrengungen nicht.

Offenbar wird in den katho­li­schen Einrichtungen es ange­sichts des rapi­den Ansehensverlustes bis weit in die katho­li­sche Mitgliedschaft hin­ein als vor­dring­lich ange­se­hen, die eige­nen Reihen fest geschlos­sen zu hal­ten. Ideologische „Reinheit“ geht offen­bar der Bereitschaft zum Dialog und dem Mitgefühl mit den ver­ge­wal­tig­ten Frauen vor.

Die Gesellschaft aber scheint dies nicht län­ger akzep­tie­ren zu wol­len. Gesellschaft und Politik müs­sen aber auch han­deln – gegen die Religionsfunktionäre! Damit in Deutschland jede ver­ge­wal­tigte Frau sicher sein kann, die best­mög­li­che umfas­sende Hilfe zu erhal­ten.

Walter Otte

[Erstveröffentlichung: hpd]

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