Was ist Whistleblowing?

Was ist Whistleblowing?

Whistleblowing ist der anglo-amerikanischen Begriff für die Weitergabe eines im Unternehmen begangenen Verstoßes an Stellen inner- oder außerhalb des Unternehmens. Ein Arbeitnehmer informiert also Behörden (Umweltbehörde/ Staatsanwaltschaft) über interne Gesetzesverstöße des Arbeitgebers (z.B. Schwarzarbeit/ Verstöße gegen Umweltvorschriften etc.).

Kündigung wegen Whistleblowing?

Während früher das Bundesarbeitsgericht davon ausging, dass ein solcher Verstoß gleichzeitig ein Verstoß des Arbeitnehmers gegen bestehende Loyylitätspflichten darstellt und damit eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein, geht nun das BAG nicht mehr von einem Verstoß aus, sofern nicht wissentlich oder leichtfertig unwahre oder falsche Angaben gemacht werden (BAG, 7.12.2006, NZA 2007,502-504). Der Arbeitnehmer kann sogar eine Strafanzeige gegen den Arbeitgeber – unter den obigen Voraussetzungen – erstatten (siehe auch BVerfG , Entscheidung vom 2.07.2001, NZA 2001, 888).

Anwalt Martin -Arbeitsrecht in Berlin und Brandenburg

Beispiele:

Ein Mitarbeiter erfährt von dem Verrat von Geschäftsgeheimnissen eines Vorgesetzen / Kollegen an den Mitbewerber und informiert die Geschäftsführung.

Ein Mitarbeiter informiert das Amt für Arbeitsschutz über die im Unternehmen nicht eingehaltenen Sicherheitsanforderungen.

Ein Mitarbeiter informiert den Vorgesetzten über die gegen die Corporate Identity des Unternehmens verstoßende Arbeitsweise eines Kollegen.

Kennzeichnend ist, dass sich die betreffenden Arbeitnehmer in einem Konflikt zwischen ihrer Loyalität / Treuepflicht zum Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten sowie ihrem Gewissen befinden.

2. Arbeitsrechtliche Sanktionen



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