Im Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse (KonsularG) ist im § 6 Hilfe in Katastrophenfällenzu lesen:
(1) Wenn im Konsularbezirk Naturkatastrophen, kriegerische oder revolutionäre Verwicklungen oder vergleichbare Ereignisse, die der Bevölkerung oder Teilen von ihnen Schaden zufügen, eintreten oder einzutreten drohen, sollen die Konsularbeamten die erforderlichen Maßnahmen treffen, um den Geschädigten oder den Bedrohten, soweit sie Deutsche sind, Hilfe und Schutz zu gewähren. Dies gilt auch für Abkömmlinge von Deutschen und für nichtdeutsche Familienangehörige von Deutschen, wenn sie mit diesen in Haushaltsgemeinschaft leben oder längere Zeit gelebt haben.
(2) § 5 Abs. 5 gilt entsprechend. Soweit die Entwicklung der Lage im Konsularbezirk, die persönlichen Verhältnisse des Hilfs- oder Schutzbedürftigen oder sonstige besondere Umstände es erfordern, kann von der Geltendmachung der Ansprüche auf Auslagenersatz abgesehen werden.
(3) Um in den in Absatz 1 genannten Fällen sofort wirksam helfen zu können, sollen die Konsularbeamten eine Liste der in ihrem Konsularbezirk ansässigen Deutschen und anderer Schutzbefohlener sowie ihrer Familienangehörigen erstellen und auf dem laufenden halten.
So steht es im Gesetz. Um sich auf der in Absatz (3) erwähnten Liste einzutragen folgt man diesem Link. Dort wird nochmals darauf hingewiesen wer diese Daten unter anderem zu sehen bekommt. Und damit sei auch erklärt was es mit dem elefand auf sich hat; Es geht um die Elektronische Erfassung Auslandsdeutscher.
Im Krisen- und Evakuierungsfall kann es auch erforderlich werden, Ihre Daten dem Bundesministerium der Verteidigung, dem Bundesministerium des Innern sowie anderen Außenministerien der EU und deren Auslandsvertretungen zu überlassen.
Die Daten könne sie gerne haben, also ich hoffe nur, der Andrang wird bei „Naturkatastrophen, kriegerischen oder revolutionären Verwicklungen oder vergleichbaren Ereignissen“ nicht allzu gross. Auf keinen Fall den rettenden weinroten Pass vergessen.