Was ist eine „Orlando Kündigung“?

Ein Orlando Kündigung ist eine außerordentliche Kündigung gegenüber einem nur ordentlich kündbaren Arbeitnehmer.

Arbeitnehmer können aufgrund langjähriger Betriebszugehörigkeit aufgrund spezieller Tarifverträge oder auch durch arbeitsvertragliche Vereinbarung die so genannte ordentliche Unkündbarkeit erlangen.

Solche Regelung finden sich häufig in Tarifverträgen im öffentlichen Dienst (z.B. ehemals § 34 Abs. 2 TvöD; jetzt z.B. § 34 Abs. 2 TVL). In Berlin findet man eine solche Regelung im öffentlichen Dienst in § 34 Abs. 2 TV- Berlin. Voraussetzung dafür ist, dass der Angestellte älter als 40 Jahre ist und länger als 15 Jahre angestellt ist.

Der Ausschluss der ordentlichen Unkündbarkeit heißt aber nicht, dass nicht außerordentlich gekündigt werden kann. Eine außerordentliche Kündigung ist unter-strengen Voraussetzungen-nach § 622 BGB (u.U. Gewährung einer Auslauffrist) möglich.

Der Gekündigte kann sich auch hier mittels Kündigungsschutzklage wehren und dann wird festgestellt, ob die Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet hat oder nicht.

Eine solche außerordentliche Kündigung gegenüber einen ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer nennt man – wie oben bereits ausgeführt wurde – eine so genannte „Orlando Kündigung“. Dieser Begriff geht auf den ehemaligen Bundesrichter am BAG -Knut-Dietrich Bröhl – zurück. Benannt wurde diese Art der Kündigung von Bröhl nach der Romanfigur „Orlando“ aus dem gleichnamigen Roman von Virginia Woolf.

Anwalt A. Martin



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