Eine Antrittsgebühr ist eine andere Bezeichnung für Sonn- und Feiertagszuschläge. Im der graphischen Gewerbe (z.B. in der Druckindustrie) wird der Begriff Antrittsgebühr für die Bereitschaft des Arbeitnehmers an Sinn- und Feiertagen zu arbeiten, bezeichnet.
Antrittsgebühr – Zuschlag für Sonn- und Feiertagszuschlag
Die Antrittsgebühr ist als Lohnbestandteil lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig und somit ebenfalls nachweispflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser aber steuerfrei gewährt werden; hier sind aber besondere Anforderungen an die Dokumentation gestellt.
Anwalt A. Martin