Was ist ein „leidensgerechter Arbeitsplatz“?

Arbeitnehmer müssen manchmal leiden, von daher wäre doch ein leidensgerechter Arbeitsplatz wohl der Wunschtraum vieler Arbeitnehmer. Mit dem Begriff „leidensgerechter Arbeitsplatz“ ist aber folgendes gemeint:

der kranke Arbeitnehmer und die Kündigung

Erkrankt ein Arbeitnehmer häufiger oder für lange Zeit, dann stellt sich für den Arbeitgeber häufig die Frage, ob und wann er eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen kann (bei Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes). Dabei ist zu beachten, dass die krankheitsbedingte Kündigung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen muss. Sie kommt grundsätzlich nur als letztes Mittel in Betracht (Ultima Ratio).

Überbrückungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber

Zunächst muss der Arbeitgeber prüfen, ob er nicht den krankheitsbedingten Ausfall des Arbeitgebers durch Überbrückungsmaßnahmen (Einstellung von Aushilfskräften/ Anordnung von Überstunden) durch andere Maßnahmen kompensieren kann. Dabei ist auch zu prüfen, was dem Arbeitgeber zumutbar ist.

der leidensgerechte Arbeitsplatz

Kann der Arbeitnehmer aufgrund der Erkrankung nicht mehr die ursprüngliche Arbeit verrichten, muss der Arbeitgeber prüfen, ob er den Arbeitnehmer anderweitig im Betrieb auf einen anderen Arbeitsplatz verweisen kann, der eben der Erkrankung/ dem Leiden des Arbeitnehmers gerecht wird. Dabei ist zu beachten, ob ein solcher Arbeitsplatz im Betrieb frei und der Arbeitnehmer für die Arbeit geeignet ist. Gegebenenfalls muss der Arbeitgeber einen solchen – besetzten Arbeitsplatz – frei machen, allerdings muss er deshalb nicht einem anderen Arbeitnehmer (der diesen Platz besetzt hält) kündigen.

RA Martin



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