Der Begriff Samenbank bezieht auf die Bevorratung verschiedenster Samen, dazu zählen neben Saatgut für die Pflanzenzucht natürlich auch tierische, sowie letztlich auch menschliche Samen - bzw. Spermienzellen. Im Zusammenhang mit der Humanmedizin werden Spermien in der Regel eingefroren um zu einem späteren Zeitpunkt für eine künstliche Befruchtung genutzt werden zu können.
Kinderwunsch durch künstliche Befruchtung
Durch geprüfte Spender wird befruchtungsfähiges Sperma abgeben und in der jeweiligen Samenbank gesammelt. Je nach Bedarf kann dieses dann, soweit rechtlich möglich, zur Erfüllung eines Kinderwunsches von bis dahin kinderlosen Paaren genutzt werden. Die Auswahl der Spermaspender richtet sich hierbei nach einer klar festgesetzten Qualitätssicherung, welche an den entsprechenden Beschlüssen der deutschen Gesetzgebung orientiert.
Die künstliche Befruchtung wird derzeit durch das Embryonenschutzgesetz geregelt, welches sämtliche Belange der künstlichen Befruchtung regelt und in seiner momentanen Fassung seit 1991 besteht. Aufgrund dessen, dass eine Gesetzesgrundlage geschaffen wurde kann man sich vielleicht vorstellen, dass der Spielraum, von gewissen klar definierten Voraussetzungen abzuweichen relativ gering ist, heißt im Umkehrschluss, gewisse Voraussetzungen müssen in Deutschland gegeben sein, um eine künstliche Befruchtung durchführen zu lassen. Weniger rechtlich verbindliche Kriterien finden sich in den Richtlinien, welche durch die Bundesärztekammer aufgestellt wurden.
Familienstand und künstliche Befruchtung (Regenbogenfamilie)
Im Gegensatz zu vielen benachbarten EU-Staaten ist der Familienstand für eine künstliche Befruchtung in Deutschland nicht unwichtig, denn eine Richtlinienüberarbeitung der Bundesärztekammer aus dem Jahre 2006 gesteht nur Ehepaaren oder heterosexuellen Paaren in gefestigter Partnerschaft Zugang zu einer Samenbank und somit zu einer künstlichen Befruchtung. Dieser Zusatz ist im übrigen nicht im Embryonenschutzgesetz verankert. Wie man sich vorstellen kann stößt diese Richtlinie in einer Gesellschaft, in der gelebte Homosexualität durchaus keine Seltenheit ist auf Unverständnis, vor allem lesbische Paare, die teils sogar standesamtlich verheiratet sind fordern Zugang zu künstlicher Befruchtung.
Dieser Umstand erschwert vielen Paaren die Erfüllung eines möglicher Weise langersehnten Kinderwunsches, die differenzierten Ansichten zwischen Gesetz und Richtlinien der Bundesärztekammer sollten zeitgemäß angepasst werden. Welche Samenbank am Ende ins Blickfeld des Interesses rutscht und welche Möglichkeiten der Auswahl bestehen kann man in Samenbankverzeichnissen nachvollziehen. Die zur Zeit größte private Samenbank befindet sich in Dänemark und firmiert unter dem Namen "Cryos International Sperm Bank Ltd."