Was hat Stuttgart 21 mit Demokratie zu tun?

Die Politiker der UNION und der FDP, aber auch Teile der SPD, z.B. der Oberbürgermeister von Ulm, Ivo Gönner (SPD), werden nicht müde, “Stuttgart 21” mit dem Argument der demokratischen Entscheidung zu rechtfertigen. Ein Argument, das an und für sich einmal näher untersucht werden sollte.

Dass die Demokratie rechtsstaatlichen Prinzipien folgen sollte, ist eine Binsenweisheit und nicht bestreitbar. Grundlage des Rechtsstaates ist für Deutschland das Grundgesetz, dass die Besatzungsmächte der Bundesrepublik Deutschland für die Besatzungszonen im Sinne einer “Verwaltungsvorschrift” gegeben hatten.

Das Grundgesetz wurde allerdings von dem Souverän (=das deutsche Volk) nie legitimiert (=wesentlicher demokratischer Mangel), weil die im Bundestag vertretenen Parteien dies dem Volk bis heute verweigerten!

Ob “demokratische” gefasste Entscheidungen in den Parlamenten üblich bzw. gegeben sind, kann anhand der Gesetzestreue der Parlamentarier und der Regierungsverantwortlichen in der REALITÄT überprüft werden.

Zunächst ist festzuhalten, dass seit Anbeginn die gewählten Vertreter das Grundgesetz bei der Abfassung nachrangiger bzw. daraus abgeleiteter Gesetze und Normen missachtet haben!

Beispielsweise forder Artikel 38 I GG, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt werden. Da den Parteien in den Wahlgesetzen die “Listenwahl” ermöglicht wurde, wird der Grundsatz der unmittelbaren Wahl verletzt. Der Bürger kann nur “teilweise” entscheiden, wer in das Parlament gewählt wird. Auf diesen und ähnliche Missstände hat der Rechtsexperte Prof. von Arnim in Büchern, Reden und sonstigen Veröffentlichungen hingewiesen, aber die Parteien wollten und wollen den Verstoß gegen das Grundgesetz nicht heilen.

Die Parteien, die allenfalls an der “politischen Willensbildung” mitwirken sollen (vgl. Artikel 21 I GG), haben die demokratische Mitwirkung des Souveräns erschwert bzw. stark eingeschränkt. Mit fadenscheinigen Begründungen und der reflexartigen Erinnerung an die 30er und 40er Jahre wird so getan, als sei das Volk für die Machtergreifung der Nazis verantwortlich gewesen. Richtig ist aber, dass das Ermächtigungsgesetz von den konservativen Parteien mit beschlossen wurde, da die NSDAP ohne diese Mitwirkung die notwendige 2/3-Mehrheit nicht hätte erlangen können. Tatsache ist – plakativ ausgedrückt –, dass die Industrie, vor allem die IG Farben aber auch die Banken im In- und Ausland mit Geldspenden im dreistelligen Millionenbereich die NSDAP an die Macht gebracht hatten, als die Weltwirtschaftskrise auf ihrem Höhepunkt war. Es war nicht das Volk, das über das Ermächtigungsgesetz abgestimmt hatte, es waren die konservativen “Demokraten”. Parlamentarier der SPD und der Kommunisten nahmen an der Abstimmung nicht teil; sie wurden von den Nazis ausgeschlossen bzw. bereits verfolgt.

Gerne wird auch das Argument vorgebracht, dass die Entscheidungen zu “komplex” seien und die Bürger die Zusammenhänge nicht verstehen könnten.

Wer die Abstimmungen zu den Begleitgesetzen zum Lissabon-Vertrag im Bundestag verfolgt hatte der weiß, dass die überwiegende Mehrzahl der Abgeordneten weder die Begleitgesetze noch den Lissabon-Vertrag selbst gelesen hatten, auch weil diese bei der Abstimmung nur unvollständig vorlagen!

Dass die Parlamentarier dieser unvollständigen und schwer leserlichen “Gesetzesvorlage” dann sogar noch zustimmten, war ein dunkles Kapitel in der Geschichte des Bundestages. Bereits bei der Abstimmung musste bekannt sein, dass es erhebliche Bedenken bezogen auf klar grundgesetzwidrige Bestimmungen gab, die sich aus den öffentlich zugänglichen Klageschriften gegen den Lissabon-Vertrag bzw. die Begleitgesetze ergaben.

Zu erinnern ist unter Anderem an die Klage des Bundestagsabgeordneten Dr. Gauweiler (CSU), aber auch andere Klagen, die jedem Abgeordneten eigentlich bekannt sein mussten.

Erschreckend ist, dass die Bundestagsabgeordneten sich dem grundgesetzwidrigen “Fraktionszwang” in solch wichtigen Fragen unterwarfen und den Wünschen der Partei-Oligarchen folgten.

Wie zu erwarten war, hatte das BVerfG die Begleitgesetze zum Lissabon-Vertrag als grundgesetzwidrig verworfen! Eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung und die Abgeordneten, die die Begleitgesetze eingebracht bzw. verabschiedet hatten.

Das Versagen des demokratischen Parlamentarismus war so groß, dass sich das BVerfG gezwungen sah, sich zukünftig selbst als Kontrollinstanz einzusetzen! Aus rechtlicher Sicht ein Jahrhundertereignis im negativen Sinn weil das BVerfG unter Anderem davon ausgehen musste, dass die Parlamentarier und die Bundesregierung auch zukünftig das GRUNDGESETZ missachten bzw. Gesetze oder Verordnungen auf EU-Ebene zustimmen und verabschieden werden, die den BÜRGERN selbst die unabdingbaren Rechte aus dem Grundgesetz entziehen! Eine Art „Notwehr“ des BVerfG, um die Reste des Grundgesetzes für die BÜRGER zu schützen!!!

Dass die JOURNAILLE und die POLITIKER diese Bedeutung des Urteils des BVerfG zum “Lissabon-Vertrag” verschweigen, zeigt die mangelnde demokratische Substanz!

Ein jüngeres Beispiel für mangelndes Demokratieverständnis sind die Entscheidungen zu den “Banken-Rettungspaketen”. Auch hier lagen dem Parlament vor der Entscheidung die allernotwendigsten Unterlagen nicht vor! Die Professoren Hankel, Nölling, Schachtschneider und Starbatty haben bereits eine Klage gegen diese Entscheidungen beim BVerfG eingereicht. UNION und FDP haben mit diesen Entscheidungen den grundgesetzlich garantierten Sozialstaat für den EURO geopfert, zumindest aber gefährdet! Es mag jeder selbst beurteilen, ob diese Vorgehensweise Methode hatte.

Die nur kurz skizzierten Beispiel belegen, dass es mit der Demokratie in den Parlamenten nicht gut bestellt ist. Der gewählte Abgeordnete nimmt seine Aufgaben nicht wahr. Er hätte alleine aufgrund der Tatsache, dass wesentliche Unterlagen nicht verfügbar waren, eine Abstimmung ablehnen müssen. Und das gilt für jeden Abgeordneten; die Parteizugehörigkeit darf das keine Rolle spielen. Wer auf solchen völlig unzureichenden Grundlagen so wesentliche Entscheidungen fällt, gehört nicht in ein Parlament.

Daher wirkt es geradezu absurd, wenn jetzt bezogen auf Stuttgart 21 das Argument der demokratischen Entscheidungen angeführt wird. Die Qualität und die demokratische Substanz der Entscheidungen dürften sich von den zuvor beschriebenen Beispielen kaum unterscheiden. Einer kleinen Schar von Partei-Oligarchen wurde die Entscheidung überlassen; viele Abgeordnete haben in Wirklichkeit ihre ihnen zukommende Aufgabe, nämlich der KONTROLLE der Regierung und ihrer Vorhaben, gar nicht wahrgenommen! Wie seit vielen Jahren eingeübt, wurde den Fraktionen das Abstimmungsverhalten vorgegeben. Kaum ein Abgeordneter erfüllt die Aufgaben, die der Souverän von ihm erwartet / erwarten kann.

Klingt da nicht die gebetsmühlenartig zu Stuttgart 21 vorgetragene Argumentation, dass ja demokratisch entschieden worden sei, wie eine Verhöhnung der Bürger?

Dass die JOURNAILLE und die Partei-Oligarchen von den Forderungen der Bürger nichts wissen wollen, Stuttgart 21 durch die Bevölkerung entscheiden zu lassen, zeugt c.p. allenfalls davon, dass die ELITEN in der Gesellschaft die Mitwirkung des Bürgers fürchten.

Nichts fürchten diese ELITEN mehr, als das die BÜRGER demokratische Prinzipien in den Parlamenten, bei der Wahl der Abgeordneten und bei der Entscheidung über wesentliche Fragen durch Volksentscheide durchsetzen würden. Denn dann hat die Klientel-Politik ein Ende!

Aber die BÜRGER haben inzwischen begriffen, dass sie den Parteien Demokratie beibringen müssen, damit nicht die Zukunft Deutschlands durch eine absurde neoliberale Politik, die einseitig nur die Reichen und Superreichen und Konzerne fördert, “verzockt” wird!

Insofern geht Stuttgart 21 weit über den “Bahnhof” hinaus! Die BÜRGER wollen die Politik dazu zwingen, endlich transparente Entscheidungen zu fällen und den Abbau der bestehenden Schuldenberge ERNST zu nehmen, nicht nur zu Lasten des Normalbürgers.

Vor diesem Hintergrund und den erkennbaren Spekulationsabsichten (Grundstücke im Zentrum von Stuttgart) soll geprüft werden, ob z.B. die Verlegung des Bahnhofes in den Untergrund sinnvoll und finanzierbar ist und ob es nicht eine sinnvolle Alternative gibt, die weitaus billiger ist. Und da kann es nicht allein auf ein “paar Minuten” Fahrtzeit ankommen!

Wer in diesen Tagen die “Demokratie” für die bereits getroffenen Entscheidungen anführt, der meint offenbar eine ganz andere Demokratie! Aber die BÜRGER werden ab jetzt den Abgeordneten und Partei-Oligarchen dabei helfen, das richtige Demokratieverständnis zu gewinnen.

Aus dieser Sicht wäre es ein Segen für Deutschland, Europa, die Demokratie und die Zukunft der Kinder, wenn die UNION und die FDP in BW und darüber hinaus aus der Regierungsverantwortung gewählt wird.

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