Was dürfen die Prüfer bei der Außenprüfung – Schwarzarbeit?

Was dürfen die Prüfer bei der Außenprüfung – Schwarzarbeit

Über den Mindestlohn Bau und der Möglichkeit der Überprüfung,  hatte ich ja bereits berichtet. Die Frage ist nun, was die Prüfer dürfen, wenn diese eine Außenprüfung zur Kontrolle des Mindestlohnes/ Schwarzarbeit durchführen.

Außenprüfung Bau – Mindestlohn und Schwarzarbeit

Bei der Außenprüfung dürfen die Prüfer:

  • Betreten von Grundstücken und Geschäftsräume des Arbeitgebers
  • Einsehen von Lohn- , Melde-, und Geschäftsunterlagen
  • Einsehen von Aufzeichnungen über die Beschäftigungsunterlagen
  • Überprüfung der Personalien, der am Ort tätigen Personen
  • Befragung der angetroffenen Arbeitnehmer
    • nach Personaldaten,
    • Arbeitgeber
    • Tätigkeitsdauer,
    • Höhe des Lohnes,
    • Arbeitserlaubnis
  • Auskunftspflicht für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, angetroffene Dritte
  • ausländische Arbeitnehmer müssen auf Verlangen Pass und Aufenthaltsgenehmigung vorlegen

Wichtig ist dabei, dass ein gegen die Durchführungsmaßnahmen eingelegter Einspruch keine aufschiebende Wirkung hat.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin



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