Unsere Drohnen-Tipps | 0 Kommentare
Die DJI Mavic Mini hat die Drohnen-Welt auf den Kopf gestellt, weil sie leichter als 250 Gramm ist und damit bestimmte gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt werden müssen. Doch was steckt wirklich hinter dieser Regelung? Und in welchen Ländern kannst du von der 250-Gramm-Regel profitieren? All das erklären wir dir in diesem Beitrag!Um die „250-Gramm-Regel" besser zu verstehen, möchte ich kurz ausholen und erst mal erklären, wie es überhaupt dazu kam.
Die Idee hinter der 250-Gramm-Regelung
Mit dem Aufkommen der Drohnen hatten immer mehr Regierungen Sicherheitsbedenken. So wurde die Gefahr gesehen, dass Drohnen abstürzen und z.B. Menschen dadurch verletzen könnten. Die Aufregung auch in den Medien war entsprechend groß.
Weltweit wurden nach und nach Gesetze erlassen, die versuchten, mit den neu entstandenen Gefahren vernünftig umzugehen. Dabei wurde es in vielen Ländern Konsens, dass Drohnen um so ein größeres Risiko darstellen, je schwerer sie sind. Das ist auch logisch, da schwere Drohnen bei einem Absturz aus gleicher Höhe natürlich eine viel höhere kinetische Energie entwickeln und damit größere Schäden anrichten können.
Viele Länder haben sich also darauf verständigt, Drohnen mit einer Gesamtmasse unter 250 Gramm als geringes Risiko zu betrachten und dementsprechend die Anforderungen an diese Geräte gering zu halten. Deswegen wird gern von einer 250-Gramm-Regel gesprochen.
Der Irrglaube zu den Mini-Drohnen
Nun kam es, wie es kommen musste. Nachdem auch die Europäische Union sich auf eine 250 Gramm Grenze geeinigt hat (gültig ab Sommer 2020), kam mit der DJI Mavic Mini die erste Drohne in dieser Gewichtsklasse mit einer vernünftigen Kamera auf dem Markt.
Und umgehend bekommen wir Rückfragen, ob man auch in Deutschland mit der Mavic Mini „Narrenfreiheit" habe. Ähnliche Fragen kursieren auch zu anderen Ländern.
Ich muss aber ganz klar sagen, dass eine Mini-Drohne nicht dazu berechtigt, seinen Flieger überall und ohne Genehmigung zu betreiben!Zumindest in Deutschland ist man mit der kleinen Drohne nur insofern privilegiert, als dass man keine feuerfeste Plakette am Fluggerät anbringen muss. Und da frage ich mich, ob es überhaupt ein Nachteil ist, wenn mein Name am Fluggehäuse platziert ist. Falls ich meine Drohne verliere (z.B. durch einen Absturz), gibt die Plakette mir immerhin die Chance, dass die Drohne vom Finder an mich zurückgegeben werden kann. Deswegen sehe ich in diesem Punkt gar kein besonderes Privileg.
Die andere Erleichterung für Drohnen unter 250 Gramm Aufstiegsgewicht ist die Tatsache, dass man FPV-Flüge ohne direkten Sichtkontakt durchführen darf, solang eine Flughöhe von 30 Metern nicht überschritten wird. Das waren aktuell aber auch schon alle Vorteile in Deutschland. An alle anderen Regeln musst du dich nach wie vor halten! So sind auch mit einer Mavic Mini die üblichen Flugverbote einzuhalten und eine Drohnen-Haftpflicht-Versicherung ist genauso erforderlich.
Hier findest du eine umfassende Erklärung zu den Regeln in Deutschland.
Die 250-Gramm-Regel im Ausland
Unabhängig von Deutschland kaufen sich jedoch viele Piloten ihre Drohne auch für Auslandsreisen. Von daher ist es auch sinnvoll zu schauen, wie die Situation in anderen Ländern aussieht.
Deswegen tragen wir hier zusammen, in welchen Staaten es vergleichbare Regelungen gibt. Bitte beachte jedoch, dass wir hier nur eine kurze Zusammenfassung geben. Schau dir auch die verlinkten Beiträge an, um wirklich alle relevanten Infos für deine anstehende Reise zu bekommen.
Länder mit 250-Gramm-Regel
- Alle Länder der Europäischen Union: Ab Juni 2020 dürfen Mini-Drohnen unter 250 Gramm nur noch in der Offenen Kategorie in der Unterkategorie A1 fliegen
- Australien: Die Registrierungspflicht, die ab Mitte 2020 erforderlich sein wird, entfällt.
- Brasilien: Pflicht zur Registrierung und zur Kennzeichnung der Drohne entfallen.
- China: Registrierungspflicht entfällt.
- Dänemark: Die Registrierungspflicht entfällt, wenn die Fluggeschwindigkeit 50 km/h nicht übersteigt.
- Großbritannien: Registrierungspflicht entfällt.
- Kanada: Die Registrierungspflicht entfällt
- Kroatien: Die sonst erforderliche Erlaubnis der Luftfahrbehörde entfällt, jedoch brauchst du immer noch eine Erlaubnis fürs Anfertigen von Luftaufnahmen.
- Malta: Registrierungspflicht entfällt.
- Macau: Die Kennzeichnungspflicht entfällt
- Mexiko: Registrierungspflicht entfällt.
- Nigeria: Registrierungspflicht entfällt.
- Österreich: Hier spielt neben dem Aufstiegsgewicht auch noch die Flughöhe eine Rolle. Unter Umständen entfällt die Genehmigungspflicht.
- Russland: Registrierungspflicht entfällt.
- Saudi-Arabien: Pflicht zur Registrierung und zur Kennzeichnung der Drohne entfallen.
- Spanien: Der Überflug von Gebäuden und Personen ist bei einer maximalen Flughöhe von 20 Metern gestattet.
- USA: Für privat genutzte Drohnen entfällt die Registrierungspflicht bei der FAA.
Wenn ich nun die Länder mal auf einer Karte einzeichne, dann wird erst mal so richtig deutlich, wie häufig es zur Anwendung einer 250-Gramm-Regel kommen kann. Dabei habe ich noch nicht mal alle EU-Mitgliedsstaaten eingezeichnet, da die Vereinfachungen hier erst im Laufe des Jahres Wirkung zeigen.
Diese Auflistung ist eine Momentaufnahme im Dezember 2019. Unter diesem Link findest du die aktuellen Regeln für alle Reiseländer.
Es gibt übrigens auch Länder, in denen für Drohnen unterhalb von 250 Gramm strengere Regeln gelten. Dazu zählt z.B. Portugal, das den leichten Drohnen eine maximale Flughöhe von 30 Metern vorschreibt und das Überfliegen von Personen verbietet. Darüber hinaus sind Einschränkungen in Panama zu erwarten.
Ehrlich gesagt ist der Begriff „250-Gramm-Regel" irreführend. Mittlerweile musste ich feststellen, dass viele Piloten davon ausgehen, dass unter dem Begriff eine gesetzliche Ausnahme zu verstehen ist, die auch in anderen Ländern gültig ist. Das ist allerdings nicht der Fall und auch in Deutschland sind die Entlastungen durch die „250-Gramm-Regel" nicht die ganze Aufregung wert, die wir bei der Einführung der DJI Mavic Mini erlebt haben.
Dennoch soll das nicht heißen, dass sich der Kauf einer Mini-Drohne nicht lohnt. Vor allem wenn du viel mit deiner fliegenden Kamera unterwegs sein möchtest, dann ist eine leichte und kompakte Drohne immer von Vorteil. Du darfst beim Betrieb nur nicht vergessen, dich ausgiebig zu informieren, welche Regeln zur Anwendung kommen. Einen allgemeinen Freifahrtschein gibt es für kleine Drohnen nicht.
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