Am 13. Juni 2014 ist in Österreich die neue Verbraucherrechte-Richtlinie (VRUG) in Kraft getreten. Sie bietet dem Verbraucher umfassenderen Schutz bei allen Geschäften, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden.
Die Immobilienmakler sind davon besonders betroffen, weil die meisten Besichtigungstermine via E-Mail, Telefon oder Internet vereinbart werden. Damit kommt ein so genanntes »Haustürgeschäft« zustande, bei dem Sie als Verbraucher besonders geschützt sind.
Es besagt im Wesentlichen, dass Sie einerseits das Recht haben, ausführlich über das Geschäft informiert zu werden, und dass Sie andererseits ein Rücktrittsrecht haben.
Binnen 14 Tagen können Sie ohne Angaben von Gründen von einem »Außer-Geschäftsraum-Vertrag« zurücktreten – also von jedem Vermittlungsauftrag, außer Sie beauftragen den Makler mit dem sofortigen Tätigwerden.
Ihre Rechte kurzgefasst
Sie können 14 Tage lang vom Vermittlungsvertrag zurücktreten, ohne Angabe von Gründen, außer Sie beauftragen den Immobilienmakler mit dem sofortigen Tätigwerden.
Mehr Informationen dazu erhalten Sie auf der Website der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögens-Treuhänder der Wirtschaftskammer Oberösterreich: www.alle-immobilien.at
Dieser Artikel wurde bereits (21) gelesesn