Nun ist es also verabschiedet. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Kurz auch einfach Leistungsschutzrecht genannt. Eigentlich dazu angedacht, um Verlage und Ihr Urheberrecht im Internet zu schützen. Zumindest aus Sicht der Verlage ein feines Stück Gesetz, welches vor allem vom Axel Springer Verlag und dem Burda Verlag und seinen Lobbyisten auf den Weg gebracht wurde.
Doch zum Glück (meiner Meinung nach) hegte sich reger Widerstand von Seiten der Netz-Community und vieler Online-Aktivisten. Und natürlich war auch Google gegen das Leistungsschutzrecht. Immerhin betraf dieses Gesetz den Internet-Riesen am meisten. Geht es doch um bares Geld. Und da hört ja die Freundschaft bekanntlich auf.
Doch was bedeutet das Leistungsschutzrecht eigentlich für uns Blogger? Betrift es uns überhaupt, oder können wir so weiter schreiben wie bisher?
Und genau hier beginnt meiner Meinung nach das Problem. Denn nach dem neuen Leistungsschutzrecht, ist das veröffentlichen von “kleinsten Textausschnitte” weiterhin erlaubt. Nur was der Gesetzgeber unter “kleinste Textausschnitte” genau versteht, das ist leider nicht genau benannt wurden. Man kann eigentlich jetzt schon zu 100 % sagen, das es genug Abmahnanwälte geben wird, die jetzt schon begeistert an den ersten Abmahnschreiben sitzen. Die meisten Abgemahnten werden wie erwartet den Gang vors Gericht scheuen, und zahlen. Vor Gericht gehen kostet nämlich erstmal viel mehr Geld, das viele Blogger eben einfach nicht haben.
Das Zitatrecht: Laut dem neuen Leistungsschutzrecht ist das zitieren von Texten weiterhin erlaubt. Auch von Verlagstexten. Und genau hier haben wir das nächste Problem. Denn was ist ein Zitat und was ist ein kurzer Textausschnitt eines Artikels? Diese Frage wird aller Voraussicht nach ebenfalls wieder einige Anwälte und Gericht beschäftigen.
Möchte man als Blogger, dass das eigene Blog auch in Zukunft in Aggregatoren auftaucht, sollte man besser auf Zitate aus Verlagsprodukten verzichten, denn sonst enthält evtl. das eigene Blog bereits genug Verlags-Content, so dass für den Aggregator ein Leistungsschutzgeld anfällt. Dieses rechtliche Risiko werden die wenigsten Aggregatoren bereit sein zu tragen.
Doch was tut man nun als geneigter Blogger? Das Beste im Moment ist wohl das verzichten auf irgendwelche Zitate und “kurze Textausschnitte”. Denn solange die Rechtslage nicht eindeutig geklärt ist, läuft man mit jedem Zitat oder Textausschnitt Gefahr, deswegen abgemahnt zu werden.