Warum kann Asbest eine freiheitsberaubende Wirkung haben ?

DSC00003Dass das wegen seiner Hitzebeständig- und Isolierfähigkeit besonders in der Bauwirtschaft geschätzte Asbest eine tödliche Wirkung hat, ist bereits seit Jahrzehnten bekannt . Schon im Jahre 1898 hatte ein britischer Fabrikinspektor auf diese Eigenschaft aufmerksam gemacht. Dass Asbest neuerdings eine freiheitsberaubende Wirkung haben kann, hat jetzt ein Zivilgericht in Turin nach zweijähriger Prozessdauer unter Beweis gestellt. Der ehemalige Eigentümer der italienischen Eternit-Niederlassung und einer der Spitzenmanager des 1986 in Konkurs gegangenen Unternehmens sind zu jeweils 16 Jahren Haftstrafe verurteilt worden. Ihnen wird der Tod von mindestens 3.000 Menschen in vier italienischen Eternit-Fabriken und deren direkter Umgebung vorgeworfen. Als Ausrede und Grund für eine mögliche Berufung von den beiden Angeklagten benutzt wurde die Behauptung, sie seien nicht für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verantwortlich gewesen. Eternit ist erst seit dem Jahre 1992 offiziell verboten, obwohl bereits lange zuvor nachgeweisen worden war, dass schon wenige Asbestfasern pro Kubikmeter Atemluft eine krebserzeugende Wirkung haben können. Die Angehörigen der Verstorbenen, die zuvor das Entschädigungsangebot von Eternit abgelehnt hatten, haben auf jeden Fall die freiheitsberaubende Wirkung mit Genugtuung zur Kenntnis genommen.

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