Wahlmündigkeit

Wahlmündigkeit

Von Gastautor Wolfgang Schlichting

Zu uns kommen immer mehr Migranten, die Deutschland bisher (falls überhaupt) nur von der Landkarte her kennen und sich hier bei uns integrieren sollen, wozu sicherlich auch gehört, dass unsere neuen Mitbürger mit Migrationshintergrund darüber informiert sind, in welchem Land sie wohnen.

Ich habe schon mehrfach versucht, den Ausländern zu erklären, dass unsere Bundesrepublik Deutschland aus zwei Unrechtsstaaten (Deutsches Reich und DDR) und einem Rechtsstaat namens BRD zusammen geschustert wurde und dass die DDR zwar eliminiert wurde, dass Deutsche Reich jedoch laut mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofes immer noch besteht, was aber nicht bedeutet, dass die Bundesrepublik Deutschland der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist. 99.8% meiner Zuhörer wollten natürlich wissen, in welchen Staat sie eingereist sind und als sie hörten, dass sie sich auf dem Grund und Boden von beiden Ländern befinden, weil ja noch beide Staaten existieren wurde ich sofort gefragt, ob ich der Freiherr Hieronymus von Münchhausen wäre, weil es so was in der Realität ja gar nicht geben kann.

Versuchen Sie mal einem Ausländer zu erklären, dass es in der BRD keine Reichsbürger geben darf, obwohl das Deutsche Reich zumindest Mitinhaber, wenn nicht gar alleiniger Eigentümer des Grund und Bodens ist, dass die Bundesrepublik Deutschland als ihr Hoheitsgebiet bezeichnet, obwohl sie das Land weder gekauft, noch geschenkt bekommen hat und viele Gesetze, die aus dem Deutschen Reich stammen, in der BRD immer noch rechtsgültig sind, mit solchen Erklärungen erzielen Sie bei Ausländern ungeahnte Heiterkeitserfolge, weil es solche irrationalen Verhältnisse aus der Sicht von Personen, die sich im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte befinden, wovon bei den meisten Migranten sicherlich auszugehen ist, gar nicht geben kann.

Wenn man den zukünftigen Wählerinnen und Wählern dann auch noch erklärt, dass die deutschen Politiker ein Gesetz erlassen wollen, nach dessen Statuten auch geistig Behinderte wählen dürfen wird man sofort gefragt, warum die wahlberechtigten deutschen Bürgerinnen und Bürger bereits seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23.05.1949 wählen durften und das dazu notwendige Gesetz erst 70 Jahre nach dem Beginn des faktischen Vollzuges verabschiedet wird.


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