Wagniskosten – Kalkulatorische Wagnisse

Die Wagniskosten sind in der Kostenrechnung die Kosten für Einzelrisiken (Einzelwagnisse). Diese Risiken sind hinsichtlich der Höhe der verursachten Aufwendungen und des zeitlichen Auftretens nur schwer kalkulierbar. Ein Teil dieser Risiken kann mit Versicherungen oder durch andere Maßnahmen wie zum Beispiel durch das Hedging mit Finanzprodukten abgesichert werden. Die Aufwendungen dafür sind ein Teil der Wagniskosten. In der Kostenrechnung gehören die Kosten für das unternehmerische Risiko (Unternehmerwagnis) nicht zu den Wagniskosten (siehe unten).

Wagniskosten = Aufwendungen für Versicherungen + Kalkulatorische Wagniskosten

Kalkulatorische Wagniskosten

Die kalkulatorischen Wagniskosten (Kalkulatorische Wagnisse) gehören zu den kalkulatorischen Kosten. Sie sind dann anzusetzen, wenn die Risiken nicht oder nicht adäquat abgesichert sind. Eine Versicherung der Wagnisse ist dabei oft gar nicht möglich, weil dazu keine Möglichkeit besteht. Anderseits wird dies aber auch als nicht wirtschaftlich oder wegen der geringen Eintrittswahrscheinlichkeit als notwendig angesehen. Kalkulatorische Wagniskosten sind für nicht gedeckte Risiken sind Zusatzkosten, die für nicht ausreichend gedeckten Risiken sind es Anderskosten.

Beispiele für Wagniskosten sind:

- Forderungsverluste
- Währungs- und – Preisänderungsrisiken
- Diebstahl und Unterschlagung
- Personenschäden (Unfälle)
- Elementarschäden (Feuer, Wasser, Sturm)
- Sach- und Umweltschäden

Die Bewertung der Wagnisse erfolgt, idealerweise auf der Basis von möglichst langjährigen Erfahrungen. Ein Anhaltspunkt sind die in vergangenen Perioden entstandenen Aufwendungen für bereits eingetretene Risiken. Die kalkulierten Wagniskosten und die tatsächlichen Aufwendungen sollen sich dabei grundsätzlich auf lange Sicht ausgleichen. Pauschal kann der Wert des Risikos aus dem Produkt der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Kostenhöhe berechnet werden. Sind dazu keine Erfahrungen vorhanden, müssen die Variablen geschätzt werden. Die so kalkulierten Wagniskosten ersetzt den tatsächlichen Aufwand für die Vorsorge. Der eingetretene Schaden ist neutraler Aufwand und wird damit in der Kostenrechnung nicht betrachtet.

Unternehmerwagnis

Die Kosten für das unternehmerische Risiko (Unternehmerwagnis) gehören nicht zu den Wagniskosten in der Kostenrechnung. Sie stehen für das allgemeine Risiko des Verlustes des eingebrachten Eigenkapitals für den Eigenkapitalgeber durch eine mögliche Insolvenz. Das unternehmerische Risiko ist nicht kalkulierbar. Es wird durch den Gewinn abgedeckt. Dadurch gehen diese Kosten zumindest indirekt in die Kapitalkosten ein.

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