VORSICHT ist geboten: Facebook Gefällt mir entfernen!

Interaktionen von Facebook werden vom Datenschutz unterbunden

Schleswig-Holstein »sperrt« Facebook

Und schon wieder geht es im Internet rund für Internetseiten-Betreiber! Wer eine Webseite führt, sollte unbedingt einen gewissen Schritt vollführen, um nicht in die Falle der bösen Datenschützer zu geraten. Dabei geht es um den »Gefällt mir« Button von Facebook, der Datenschützer Sorgen bereitet. Aber was genau steht auf der Pfanne und wieso sollten wir aufpassen?

Diesen Artikel werde ich relativ kurz und knackig halten, da er lediglich warnen soll. Aber kommen wir direkt zum Punkt: Worum gehts? Das Landes-Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein (ULD), fordert alle Webseiten Betreiber in diesem Bundesland dazu auf, bis Ende September ihre Facebook-Fanseiten und den »Gefällt mir« Button auf ihren Internetseiten zu entfernen. Der Grund hierfür ist, dass sie nach Ansicht des ULD gegen das Bundesdatenschutz und Telemediengesetz verstoßen. Wer das nicht ernst nimmt und erwischt wird, darf bis zu 50.000 Euro Bußgeld zahlen.

Also ich selbst bin kein Experte in Sachen »Internetrecht«, dennoch frage ich mich, wieso das knallhart durchgesetzt wird?! Ich mein… jeder hat die Chance, eine Facebook-Fanseite zu eröffnen, die Funktion ist integriert und nicht auf illegalen Wegen auffindbar. Wenn uns Nutzern diese Funktion schon geboten wird – wieso dürfen wir sie dann nicht nutzen?
Nichtsdestotrotz muss man auf die netten Gesetzgeber achten und nach ihrer Pfeife tanzen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand so viel Geld auf der hohen Kante hat und das riskieren möchte…

Also, meine lieben Leser aus Schleswig-Holstein: Alles was mit Facebook zu tun hat rausschmeißen!


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