(Ausnahmslos anzuwenden auf alle öffentlichen und privaten Gebäude.)
[Anmerkung der Verf.: Amerikanisches Fortschrittsdenken verbietet es, Bürger einer modernen Zivilisation unter dem Eindruck zu belassen, Außen- und Innentemperatur stünden in irgendeinem Zusammenhang. Vom Einfluss des Wetters, wie auch von dem sämtlicher anderer Störfaktoren der Natur (z.B. Speisefett, Kohlenhydrate, Bakterien oder Frischluft), hat sich die großartigste Nation der Welt längst befreit. Schwitzen im Sommer und Frieren im Winter tun doch nur noch die Kommunisten in China, Russland, und Ostdeutschland, und denen geht es ja allgemein dreckig, wie jedes Kind weiss.]
§ 1 Für die Umrechnung von Fahreheit in Celsius gilt: [°C] = ([°F] − 32) × 5⁄9
§2 Die Innentemperatur hat im Sommer 15°C nicht zu überschreiten bzw. im Winter 30°C nicht zu unterschreiten.
Fallbeispiel: Es ist Mitternacht und die Außentemperatur in einer Privatwohnung beträgt 24°C bzw. 75°F (siehe § 1). Gemäß §§ 2 ist die Temperatur umgehend um 9°C bzw. 16°F auf 15°C bzw. 59°F zu senken.
§ 3 Ausgenommen von §1 ist TC 101, der Unterrichtsraum der Verf., in dem die Innentemperatur weder im Sommer noch im Winter 15°C zu überschreiten hat.
§ 4 Das Kälte- und Wärmeempfinden der sich in den Innenräumen aufhaltenden Personen ist durch ständige Luftbewegung zu verstärken. Im Winter ist ein heißer Luftstrom wünschenswert; im Sommer ist ein eiskalter Zug, hervorgerufen durch Klimaanlage und, falls vorhanden, Deckenventilatoren, der stehenden Luft vorzuziehen.
§ 5 Falls es bei BesucherInnen des Gebäudes im Winter zu Schweissausbrüchen kommt ist in öffentlichen Gebäuden umgehend ein “Caution – Wet Floor”-Schild aufzustellen. Bei Verletzungen hervorgerufen durch das Ausrutschen in Schweisspfützen kann so möglichen Klagen vorgebeugt werden.
Die Hausverwaltung