Nun will die EU-Kommission Deutschland am Karren flicken.
Die EU-Kommission fordere von der Bundesregierung schnellstmöglich ein neues Gesetz zur Datenspeicherung, berichtete der “Spiegel” unter Berufung auf das EU-Dokument. In dem Prüfbericht kämen EU-Beamte zu dem Schluss, dass die Speicherung von Telefon- und Internetdaten “integraler Bestandteil” der Arbeit europäischer Strafverfolgungsbehörden sei. (Reuters)
Ich stimme selten in den Chor derer ein, die der EU nur Dämlichkeit vorwerfen; aber in diesem Falle… in diesem Falle nimmt sich ein undemokratisches Gremium heraus, etwas durchsetzen zu wollen, das die Mehrheit der Wähler eines Landes nicht will.
In einer am Wochenende bekanntgewordenen Expertise stuft die EU-Kommission die Vorratsdatenspeicherung als ein “wertvolles Instrument” zur Verbrechensbekämpfung ein. (Reuters)
Vor einigen Tagen sprach ich mit einem Staatsanwalt über diese Vorratsdatenspeicherung. Und er bestätigte mir, dass dieses Instrument (bis zum Verbot durch das Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr) tatsächlich der Aufklärung von Verbrechen dient. Allerdings bestätigte er auch mein Gegenargument: dass sich damit nur “dumme Diebe” fassen lassen. Denn professionell agierende Kriminelle benutzen eben nicht die überwachten Kommunikationswege. Damit ist die Vorratsdatenspeicherung in keinem Falle das, wofür sie immer herhalten muss: Ein Mittel zur Terrorbekämpfung.
Bei ihrer Evaluierung haben die Brüsseler Beamten aber auch in der EU-Richtlinie schwere Mängel entdeckt. So sollen kürzere Speicherfristen sowie eine Reduzierung der Datenarten und zugriffsberechtigten Behörden geprüft werden. Der EU-Abgeordnete Alexander Alvaro (FDP) hält deshalb den Druck aus Brüssel, die Richtlinie trotz des offensichtlichen Änderungsbedarfs umsetzen zu müssen, für falsch. “Die Bundesregierung muss jetzt auf die Revision dieser mangelhaften Richtlinie durch die Kommission warten, wenn sie nicht einen Zustand unhaltbarer Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten herbeiführen will.” (Spiegel-online)
Diesen Datensammlern in Brüssel ist die Rechtsprechung der Mitgliedsstaaten offensichtlich gleichgültig. So gleichgültig wie der Nachweis der Mangelhaftigkeit ihrer Durchsetzungsbestimmungen.
In Deutschland
war zuletzt über ein Verfahren namens Quick Freeze diskutiert worden. Bei diesem würden die Daten erst bei einem konkreten Verdacht von den Telekommunikationsunternehmen gespeichert – ab diesem Zeitpunkt also eingefroren, daher Quick Freeze. Mit einem richterlichen Beschluss könnten Ermittler dann auf sie zugreifen.
Die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström hatte die Idee sogar gelobt. Der Evaluationsbericht der EU aber nennt das Verfahren nun unzureichend[...]. Begründung: Die meisten Staaten sähen es nicht als angemessenen Ersatz für eine anlasslose Speicherung auf Vorrat.
Wenn es diese Einigkeit auch in anderen Fragen gäbe… zum Beispiel bei den Flüchtlingen, die aus Tunesien kommend Italien als ersten europäischen Staat erreichen…
Nic