Vorratsdatenspeicherung als Quantensprung für die innere Sicherheit

MerkelHorchUndGuckUnionsvize Thomas Strobl (CDU) verspricht sich einen “Quantensprung für die innere Sicherheit” von dem Gesetzentwurf. Seine Kenntnisse der Quantentheorie scheinen allerdings nicht die besten zu sein, denn so ein Quantensprung ist im Grunde winzig klein.

Verbindungs- und Standortdaten könnten der Polizei künftig helfen, gegen “Einbrecherbanden, Kinderpornographie und Terrorismus” vorzugehen, meint der stramm rechte Grundrechtsvernichter Strobl. Dabei haben Vorratsdaten bisher noch nicht einen einzigen Terroristen enttarnt.

Selbst bei den Charlie Hebdo-Attentaten halfen die bekannten und gespeicherten Daten der Terroristen nicht, die Attentate zu verhindern. Man kann nämlich in Daten auch ersticken.

Es geht nicht gegen Terroristen, sondern nur gegen die Bürger

Wofür sie aber genutzt werden können, zeigt ein fiktives Beispiel zum Thema von Christian Stöcker aus dem Spiegel:

“Ein fiktives Beispiel: Die Gemahlin eines Polizeibeamten betreibt ein Haustierblog. Sie haben vor sechs Wochen in diesem Haustierblog einen unfreundlichen Kommentar hinterlassen, irgendetwas über die natürliche Überlegenheit der Norwegischen Waldkatze gegenüber einer Russisch Blauen beispielsweise. Wochen später ist die Haustierbloggerin deshalb immer noch immer ganz aufgelöst. Zum Glück aber kennt die Betreiberin des Blogs ihre IP-Adresse, denn die wird beim Hinterlassen eines Kommentars gespeichert. Ihr Mann wiederum, der Polizeibeamte, kennt die Nummer, bei der er anrufen muss, um zu erfahren, wer hinter dieser IP-Adresse steckt. Eine Anfrage beim Internetprovider wird ihn mit der zum fraglichen Zeitpunkt dazugehörigen Haushaltsadresse versorgen.

Der Beamte könnte nun beispielsweise mal bei Ihnen zu Hause vorbeikommen, um Ihnen im persönlichen Gespräch die Vorzüge von guten Manieren im Allgemeinen und der Rasse Russisch Blau im Besonderen zu erläutern. Ein Richter spielt bei diesem Vorgang keine Rolle: Weil es sich um eine sogenannte Bestandsdaten-, keine Verkehrsdatenauskunft handelt. Einer IP-Adresse wird ein Anschlussinhaber zugeordnet, mehr nicht. Natürlich darf der Beamte das eigentlich nicht. Aber: Wo kein Richter, da kein, äh, Richter.”

Das sagt eigentlich alles – und macht auch verständlich, warum ein Aufschrei durchs Land geht. Alle Parteien bis auf die CDU/CSU unter Stasi-Merkel sind mehr als entrüstet. Grüne und selbst die FDP wollen den Kabinettsentwurf direkt vom Verfassungsgericht stoppen lassen und über 100 Orts- und Landesverbände der SPD laufen Sturm dagegen.

Und ehrlich gesagt, Terroristen und Kriminelle wissen, wie das abläuft und sorgen schon heute durch Verschlüsselung und andere Methoden dafür, dass sie über ihre IP-Adressen nicht zurückverfolgt werden können.

Die Terroristenfischer und der Beifang

Genau deshalb bleiben diese mächtigen Netze der Terroristenfischer immer leer, zumindest, was die angeblich angepeilte Zielgruppe von Terroristen und Kriminellen betrifft.

Und sollten sie doch mal einen kleinen (und dummen) Terroristen- oder Kriminellen-Fisch fangen, merken sie es erst gar nicht, weil die Fangnetze unübersehbar groß sind und der Beifang von Abermillionen Nicht-Terroristen und Nicht-Kriminellen alles überdeckt.

Schon Benjamin Franklin sagte dazu: “Wer wesentliche Freiheit aufgeben kann um eine geringfügige bloß jeweilige Sicherheit zu bewirken, verdient weder Freiheit, noch Sicherheit.” Die modernere Version dazu lautet: “Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.


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