Vorbestrafte Politiker

Vorbestrafte Politiker

Von Gastautor Wolfgang Schlichting

In unserem “Rechtsstaat” werden Gesetze und Verordnungen von versierten “Fachleuten”, oder präzise ausgedrückt, von vorbestraften Politikern konzipiert und falls Sie das nicht glauben, sollten Sie sich einmal im Internet darüber informieren, auf calameo.com oder metapedia.org und anderen Websites werden die Politiker nämlich namentlich nebst ihren Straftaten aufgeführt, eigentlich wollten wir Ihnen die kriminellen “Volkswohlproduzenten” ebenfalls vorstellen, doch aufgrund der Vielzahl (Calameo benötigt dafür 24 Seiten) haben wir uns darauf beschränkt, lediglich die Bezugsquellen anzugeben.

Eigentlich ist es ja ein Unding, dass vorbestrafte Ganoven in Gremien (Bundestag und Landtagen) sitzen und an der Konzeption von Gesetzen und Verordnungen beteiligt sind, nach deren Paragraphen und Statuten nicht vorbestrafte deutsche Bürgerinnen und Bürger verurteilt werden, doch in einem Rechtsstaat, der aus zwei “Unrechtsstaaten” (DDR und deutsches Reich) zusammen gesetzt wurde ist juristisch alles möglich, selbst “Peter Hartz”, mit dessen “Sozialkonstrukt” heute noch viele arbeitslose Bürgerinnen und Bürger von Mitarbeitern der Jobcenter drangsaliert werden, ist wegen Untreue vorbestraft. Zu den vorbestraften Politikern gehören auch einige ehemaligen Minister und Träger des Bundesverdienstkreuzes, das ihnen nach ihren Straftaten nicht aberkannt wurde und sie somit für die deutsche Bevölkerung immer noch zu den nachahmenswerten Vorbildern zählen.

Wen wundert es da noch, dass die Korruption von vielen Bürgerinnen und Bürgern als “Berufskrankheit” von Politikern, Beamten und Bürokraten angesehen wird und dass das deutsche Grundgesetz nebst den Statuten des “StGB” (Strafgesetzbuch) nur noch für deutsche Bürger rechtsgültig sind und Politiker und Ausländer in Deutschland mit einer vollumfänglichen, juristischen Narrenfreiheit ausgestattet sind, die selbst von unseren Richtern an den höchsten deutschen Gerichten (u.a. Bundesgerichtshof) anerkannt wird. Wenn Frau Merkel entgegen den Artikeln des Grundgesetzes Millionen Ausländer ohne Personenkontrolle nach Deutschland einschleppt, dann ist das keine Straftat, sondern ein Beitrag zum Wohle des deutschen Volkes.


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