Von Gewinnspielen und den Facebook AGB

Von Gewinnspielen und den Facebook AGBVon Gewinnspielen und den Facebook AGB


Moin Moin und Hallo,
heute melde ich mich mit einem Beitrag, der besonders an alle gerichtet ist, die eine Facebookseite haben und hier auch Gewinnspiele veranstalten.
Immer wieder scrolle ich durch meine Timeline und sehe viele Gewinnspiele, da ist ja auch nichts dabei, immerhin mache ich auch gern welche. Jedoch gibt es auch bei Facebook einige Spielregeln die man beachten sollte.
Jeder der Facebook nutzt, stimmt auch deren AGB zu, diese gelten natürlich auch für Seiteninhaber, Administratoren, Redakteure und wer da sonst noch seine Finger im Spiel hat.
Jeder der sich nicht an die AGB hält riskiert eine Sperrung seines Kontos oder seiner Seite. In erster Linie sollte dies für euch der interessanteste Punkt sein. Ich persönlich sehe es auch als ein Teil der Fairness sich an solche Regeln zu halten, so haben wir alle die gleiche Chance unsere Follower zu erreichen.
Zunächst ist es am wichtigsten Facebook von allen Pflichten Freizustellen und zu erklären, dass Facebook das Gewinnspiel in keinem Fall Sponsor, Organisator oder Unterstützer ist. (Nutzungbedingungen / III / E/ 2a+b):

2. Promotions auf Facebook müssen folgende Elemente enthalten: a.  Eine vollständige Freistellung von Facebook durch jede/n TeilnehmerIn. b.  Die Bestätigung, dass die Promotion in keiner Verbindung zu Facebook steht und in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird.
Natürlich musst du auch darauf achten, dass du Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel erstellst. Wer darf Teilnehmen (Alter, Wohnsitzt), bis wann geht das Gewinnspiel, wie und wann wird der Gewinner benarchichtig (Nutzungsbedingungen/ III/ 1b):

b.  die Nutzungsbedingungen für das Angebot und die Anforderungen zur Teilnahmeberechtigung (z. B. Alters- und Wohnsitzbeschränkungen);

Als Teilnahme Voraussetzungen darf von den Followern nicht verlangt werden, dass sie das Gewinnspiel teilen oder Freunde markieren. Auch nicht für Zusatzlose. Selbstverständlich dürft ihr erwähnen, das Teilen und Markieren von Freunden erwünscht ist, aber es darf keine Pflicht sein.(Nutzungsbedingungen / III/ E/ 3):

3. Promotions können auf Seiten oder in Apps auf Facebook organisiert werden. Persönliche Chroniken und Verbindungen zu FreundInnen dürfen nicht für die Organisation von Promotions genutzt werden (beispielsweise sind Aufforderungen wie „teile diesen Beitrag in deiner Chronik, um teilzunehmen“ oder „erhöhe deine Gewinnchancen durch Teilen in der Chronik deines Freundes/deiner Freundin“ und „markiere deine Freunde/Freundinnen in diesem Beitrag, um teilzunehmen“ nicht erlaubt).
Soooo, dies war ein kleiner Ausflug in die Welt der Facebook AGB. Ich hoffe, ich konnte euch einen kleinen Einblick bescheren und etwas Licht ins Dunkel bringen.
Haltet euch dran und bleibt fair!

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