Es ist an und für sich nicht von der Hand zu weisen, dass die von der Bundesministerin von der Leyen (CDU) beabsichtigte Einführung der “Chipkarte” zwei Funktionen erfüllt: Einerseits soll ein psychischer Druck über die Kinder auf die betroffenen Familien ausgeübt werden, andererseits will die Ministerin das Urteil zu HartzIV aus dem Frühjahr weitgehend ignorieren und das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum unterlaufen.
Die “Chipkarte” stellt eine Diskriminierung dar; sie soll dazu zwingen, die Bedürftigkeit offen zur Schau zu stellen. Sie wirkt “optisch” wie das Anstellen vor einer Sozialeinrichtung, die kostenlos Nahrungsmittel an die Bedürftigen ausgibt. Hinzu kommt, dass den HartzIV-Empfängern, insbesondere den Müttern, ihre Erziehungsaufgabe in einem wichtigen Bereich entzogen werden soll. Den Betroffenen werden dadurch ein Stück weit die Kinder in einem wichtigen Bereich entzogen, die nunmehr von dem Wohlwollen, aber auch nicht selten der Willkür und der fragwürdigen Kompetenz der Mitarbeiter von Sozialagenturen abhängen sollen. Das elitäre Obrigkeitsdenken der Bürokratie bzw. der Behörden der 30er und 40er Jahre erfährt eine schlimme Wiederkehr. Bereits während der Sklavenhaltung in ROM wurden die Sklaven “gebrandmarkt” oder mussten “Halsringe” tragen, damit sie von den “freien Bürgern” erkannt werden konnten.
Die “Chipkarte” soll auch dazu beitragen die Arbeitslosen zu zwingen, jede Arbeit anzunehmen, auch wenn das Entgelt zum Lebensunterhalt nicht ausreicht und die Eltern zurückstehen, damit ihre Kinder nicht mit dem “Kainsmal” herumlaufen müssen. Es liegt nahe, dass sich jede Familie anstrengen wird, um nicht die stigmatisierende Chipkarte einsetzen zu müssen. Die ganz überwiegende Mehrheit der Eltern tut alles für die Kinder, ganz anders als es Politiker wie Sarrazin (SPD), Westerwelle (FDP) und von der Leyen (CDU) darstellen. Mit dieser Politik sollen insofern auch die Erwachsenen massiv unter Druck gesetzt werden, sich der Gier und der Abzockermentalität der dubiosen “Vermittler” und “Leiharbeitsfirmen” und der Unternehmen auszusetzen, die Nutznießer des neuen Arbeitsdienstes sind. Auch der Arbeitsdienst der 30er und 40er Jahre war ein staatlicher Zwang; die Parallelen der Wiederkehr der braunen Ideologie, die den Bürger, der nicht zu den Eliten in der Gesellschaft gehörte, zu Gehorsam und Willfährigkeit erzogen hatte, auch unter Androhung von Sanktionen. Nur die Methoden haben sich inzwischen geändert; heute ist es eben der Entzug des Existenzminimums (Kürzungen bei Verweigerung) bzw. demnächst die Chipkarte!
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die überwiegende Zahl der Arbeitslosen erfolgreiche Schulabschlüsse vorweisen können, eine Lehre oder berufliche Weiterqualifikation vorweisen oder gar über einen Hochschulabschluss verfügen. Aber das Ziel des neoliberalen Zeitgeistes ist es, für etwa 40 % der arbeitsfähigen Bürger das Lohn- und Gehaltsniveau in die Nähe des Existenzminimum zu bringen, damit die Reichen und Superreichen in der Gesellschaft ihr Vermögen erhalten oder gar noch ausbauen können.
Die grundgesetzwidrigen “Banken-Rettungspakete” und das “Euro-Rettungspaket” schützt vornehmlich die Vermögen der Banken, Versicherungen und Eliten, die mit ihren Vermögen – häufig über Steueroasen – an den Börsen spekuliert hatten und aus denen überwiegend die toxischen Geldblasen aus dem NICHTS entstanden sind. Den “Normalbürger” hatten bereits überwiegend die geltenden “gesetzlichen Bestimmungen” geschützt. Das damalige Wort der Kanzlerin, dass “alle Sparer” ihr Geld nicht verlieren werden, war im Wesentlichen das Versprechen, auch die Reichen und Superreichen zu schützen. Mit anderen Worten: Die spekulativ aus dem NICHTS geschaffene Kaufkraft für die Reichen und Superreichen wurde mit den “Rettungspaketen” geschützt; für die nach wie vor gefährlichen Geldblasen in astronomischer Höhe gibt es nach wie vor keine Lösung.
Es ist einleuchtend, dass man diese skizzierte Politik durch die Ausweitung der prekären Arbeitsverhältnisse, auch durch das gezielte weitere Abschmelzen des Mittelstandes, finanzieren muss!
UNION und FDP haben sich im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, die Anzahl der prekären Arbeitsverhältnisse auszubauen. Da darf man sich nicht vom Euphemismus der Umschreibung ablenken lassen. Die “Freizügigkeit des Arbeitsmarktes” führt zu prekären Arbeitsverhältnissen, hervorgerufen durch die Intensivierung der “Zwangsarbeit” nach den SGB-Bestimmungen (SGB = Sozialgesetzbuch). Was da im Koalitionsvertrag mit “Freizügigkeit” umschreiben wird, ist in Wirklichkeit die “Unfreiheit” der HartzIV-Empfänger bzw. sogar der gezielte Abbau des Arbeitsmarktes (=Aufhebung von Angebot und Nachfrage bezogen auf Lohn- und Gehaltskonditionen), weil die Arbeitslosen in jede auch nur so geringe Entlohnung durch GESETZ gezwungen werden können!
Mit der Politik der “Chipkarte” soll diese Politik, wie oben beschrieben, auf eine perfide Art und Weise, nämlich durch die Ausübung psychologischen Drucks über die Kinder flankiert werden. Dass dadurch die betroffenen Kinder bereits in frühen Jahren daran gewöhnt werden sollen, sich willfährig und devot gegenüber der “Obrigkeit” zu verhalten und einzuordnen, wenn sie dem Schicksal ihrer Eltern entfliehen wollen, liegt auf der Hand. Denn die Reichen und Superreichen brauchen auch zukünftig billige und billigste Arbeitskräfte.
Zur Frage der offenkundigen Absicht, das an und für sich grundgesetzlich geschützte Existenzminimum zu unterlaufen, hatte ich bereits hier und hier aber auch hier in Artikeln nachgewiesen.
In einem Interview vom 16.08.2010 (DER SPIEGEL, Nr. 33, Seiten 23-25) wiederholt die Ministerin die grundgesetzwidrige Auffassung, dass durch das “Lohnabstandsgebot” eine Begrenzung der SGB-Leistungen (Regelsätze) geboten sei indem sie formuliert:
“Auf der anderen Seite müssen wir darauf achten, dass diejenigen, die ihren Lebensunterhalt durch eigene Leistungen verdienen, mehr haben als jene, die ausschließlich von staatlicher Unterstützung leben.” (a.a.O. Seite 24 oben)
Das angesprochene Lohnabstandsgebot soll davon ablenken, dass das Existenzminimum nach dem Urteil des BVerfG vom 09.02.2010 dem Grunde nach UNVERFÜGBAR ist!
Oder mit anderen Worten: Das materielle Existenzminimum, das eine gesunde Ernährung, notwendige Kleidung, Medikamente und eine Wohnung sichern soll und das kulturelle Existenzminimum (Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen, Fernsehen, Internet, Ausbildung) darf nicht unterschritten werden!!!
Der erste Leitsatz des oben genannten Urteils stellt den GRUNDSATZ unmissverständlich dar:
“Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.”
Das “Existenzminimum” ist aus rechtlicher Sicht eine unabdingbare UNTERGRENZE. Überlegungen zu einer Art Lohnabstandsgebot haben da keinen Platz; insofern handelt es sich hier um eine zu beachtende Rechtsfortschreibung!
Es ist unmittelbar einleuchtend, dass die im 1. Leitsatz des Urteils genannte physische Existenz nicht angetastet werden darf, auch nicht durch ein Lohnabstandsgebot!
Aber genau das will die Ministerin offenbar ignorieren, wenn sie von LOHNABSTANDSGEBOT spricht. Denn die nur vergleichend in Betracht zu ziehenden (TARIF-)“LÖHNE” – bei prekären Arbeitsverhältnissen ist der Begriff “HUNGERLOHN” zutreffend – sollten an und für sich immer deutlich über dem Existenzminimum liegen, da bereits das Existenzminimum durch den steuerlichen GRUNDFREIBETRAG gesichert sein sollte!
Hierzu folgendes Zitat von WIKIPEDIA:
In Deutschland hat jeder Einkommensteuerpflichtige gemäß § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG einen Anspruch auf einen Grundfreibetrag von 7834 Euro im Jahre 2009 (bis 2008: 7664 €). Seit dem 1. Januar 2010 beträgt der Grundfreibetrag 8004 € für jeden Steuerpflichtigen (§ 52 Abs. 41 EStG). Der Grundfreibetrag soll dafür sorgen, dass das Einkommen, soweit es zur Bestreitung des Existenzminimums benötigt wird, nicht mit Steuern belastet ist. Der Grundfreibetrag muss deshalb von Zeit zu Zeit der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst werden.
…
Der Grundfreibetrag und auch der Kinderfreibetrag sind der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zufolge verfassungsrechtlich an das soziokulturelle Existenzminimum gekoppelt: Maßgröße für die Bemessung des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums ist das sozialhilferechtlich definierte Existenzminimum, das über-, aber nicht unterschritten werden darf.[3][4][5][6] Bei Familien sind darüber hinaus der Betreuungs- sowie der Erziehungsbedarf eines Kindes von der Einkommensteuer zu verschonen.[7][8]
Damit ist eigentlich klargestellt, dass der “Normalverdiener” mit seinen verfügbaren Mitteln immer über dem “Existenzminimum” liegen müsste. Und wenn das nicht der Fall ist – z.B. aufgrund der hohen Sozialabgaben – , missachtet der Gesetzgeber (Bundesregierung bzw. das Parlament) die bestehende Rechtslage für Arbeitnehmer!!!
Der Gesetzgeber wäre daher aufgefordert, den GRUNDFREIBETRAG zu erhöhen, so dass durch diese Maßnahme das sog. LOHNABSTANDSGEBOT eingehalten werden kann!!!
Es sollte ebenfalls klar sein, dass auch die Bezieher von “Hungerlöhnen” (“Aufstocker” nach SGB, 400-Euro-Jobs, 1-Euro-Jobs) immer über dem Existenzminimum liegen müssen, da zumindest “Pauschbeträge” aus der Tätigkeit zusätzlich verbleiben!!!
Nach alldem sollte sich der Leser einmal fragen, was den jetzt die Ministerin von der Leyen (CDU) mit ihrer Formulierung meint?!
Denn das EXISTENZMINIMUM ist als absolute Untergrenze definiert! Es ist nach der Gesetzeslage unantastbar!!!
Und wenn Politiker wie der Taugenichts Guido Westerwelle (FDP) sich gegen die Erhöhung der Regelsätze aussprechen bzw. die Ministerin von der Leyen (CDU) wie nachgewiesen, das untaugliche Argument des Lohnabstandsgebotes anführen, wenn es um die Neuberechnung des grundgesetzlich geschützten Existenzminimums geht, dann wollen sie ganz offensichtlich die Ärmsten in der Gesellschaft unter das Existenzminimum drücken!
Die beabsichtigte Einführung der “Chipkarte” ist, wie dargelegt, ein Indiz dafür, die angemessenen Regelsätze für Kinder zu verweigern.
Dabei wäre es angebracht, bei den Regelsätzen für Kinder und Jugendlichen über “gestaffelte” Regelsätze nachzudenken, die bedarfsgerecht sind. Aber diese unbedingt notwendige Diskussion, auch unter Einbeziehung der Sozialverbände, wird vermieden. Es sieht derzeit danach aus, dass man das Parlament einmal mehr bewusst unter ZUGZWANG setzt, indem man die Gesetzesvorlage und die Berechnungsgrundlagen erst am Jahresende diskutieren will.
Seit dem 09.02.2010 hatte die Bundesregierung genügend Zeit, bereits erste Überlegungen zur Neugestaltung der Regelsätze der Öffentlichkeit vorzulegen. Die Kanzlerin mit ihrer Ministerin will sich anscheinend bei diesem Thema erneut “taktisch” verhalten, um den Bürgern das Existenzminimum vorzuenthalten, zu Gunsten der Eliten, der Reichen und Superreichen versteht sich.
Und die Chipkarte soll als Instrument der Unterdrückung und Fremdbestimmung eingesetzt werden.
Dass in Wirklichkeit die SCHULE (!!!) die Aufgabe hat, die GANZTAGSSCHULE bzw. den Nachmittag zu nutzen, Lernschwächen zu beseitigen und Förderunterricht anzubieten, scheint der Ministerin und der Kanzlerin noch nicht aufgegangen zu sein. In den sog. GANZTAGSSCHULEN wird allzu häufig nachmittags nur die DISZIPLIN überwacht. Es fehlt die “organisierte” Betreuung der Schüler im Sinne von Förderunterricht. Die Schule scheint offenbar (noch) nicht dafür zuständig zu sein, lernschwächere Schüler gezielt zu unterstützen. Das dürfte auch mit dem LEHRERMANGEL an den Schulen zusammenhängen, weil die Regierungen seit vielen Jahren hier besonders gespart hatten.
Aber die Ministerin von der Leyen und die Kanzlerin wollen offenbar schon wieder privaten Einrichtungen Geld aus dem Staatshaushalt zuschanzen. Die neoliberale Gier und die Abzockermentalität hat einmal mehr Vorrang vor den Interessen der Eltern und der Kinder, denen am besten in der SCHULE geholfen werden könnte.
Wann werden wir endlich von diesen Taugenichtsen befreit?
Die Chipkarte ist ein Grund mehr, die regierungsuntaugliche FDP aus den Landtagen und dem Bundestag mit der Wahlstimme zu entfernen und die UNION aus der Regierungsverantwortung zu wählen.
Der BÜRGER muss die Demokratie selbst verteidigen.
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