Vom Vertrauen in den Berufsstand

Eine Apothekerin fälscht für sich und ihre Familie Rezepte und betrügt so die Krankenkasse. Als sie auffliegt, wird sie verurteilt wegen Betrugs und Urkundenfälschung und zu einer Freiheitsstrafe zu 10 Monaten auf Bewährung verurteilt. Wegen der Verurteilung verliert sie ausserdem ihre Approbation als Apothekerin.

Dagegen legt sie Berufung ein. Ihre Begründung:

… dass die Menschen von Apothekern kein untadeliges Verhalten erwarten würden. Das Verwaltungsgericht sei in erster Instanz von einer „romantisch-idealisierten Apothekeruntadeligkeit“ ausgegangen. Das Berufsbild sei heute nicht mehr geprägt durch persönliche Beratung oder soziale Betreuung, sondern auf den Vertrieb von Arzneimitteln.

Auf gut Deutsch: Da man die Apotheker heute nicht mehr als Beruf mit Ehre sondern als Verkäufer ansehen würde, ist ein eventueller Verlust des Ansehens, das sie durch ihr Verhalten dem Apothekerberuf zufüge nicht wichtig genug, als dass sie deswegen ihre Zulassung verlieren sollte.

Das sahen die Richter anders:

Das gravierende Fehlverhalten der Apothekerin sei durchaus geeignet, das Ansehen in den Berufsstand und das in diesen gesetzte Vertrauen nachhaltig zu erschüttern, heißt es im Beschluss. Denn bei der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln müsse sich ein Apotheker nicht nur von den rechtlichen Bestimmungen, sondern auch „von seiner Verantwortung für das Leben“ leiten lassen. „Er darf das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Apothekerberuf nicht dadurch verletzen, dass er sich von einem unangemessenen Gewinnstreben bei der Erfüllung seiner Aufgaben beherrschen lässt“

 Also liebe Mitapotheker: verhaltet Euch (auch weiterhin) untadelig und schadet nicht dem Ansehen und dem Vertrauen in den Berufsstand, ansonsten … gehört ihr bald nicht mehr dazu.(Geht es nur mir so oder spricht aus der Aussage der fehlbaren Apothekerin ein gewisser Frust über die aktuellen Zustände?).Quelle: apotheke-adoc.de

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