Derzeit erleben wir eine Bundesregierung, die mit einer noch nie dagewesenen Rigorosität die Grundlagen der Demokratie durch missbräuchliche Rechtsanwendung, insbesondere des “Freiheitsbegriffes” in Frage stellt. Das gilt nicht nur für Bedürftige, die Leistungen nach SGB II und SGB XII beziehen, sondern an und für sich für alle Bürger, denen beispielsweise die Lasten für kriminelle Handlungen (Untreue, Betrug, …) der FINANZWELT wie selbstverständlich auferlegt werden.
Es ist der “liberalistisch irregeleitete Freiheitsbegriff” (vgl. Schachtschneider, Die Bürgerlichkeit des Bürgers), der zu den neoliberalen Verwerfungen in der Wirtschaft und zum Schaden der Bürger in Deutschland und Europa geführt hat. Die im Grundgesetz garantierte Freiheit des Bürgers wurde und wird durch die praktizierte elitäre Herrschaftsideologie der Partei-Oligarchen weitgehend ad absurdum geführt.
Was damit im Einzelnen gemeint ist, lässt sich leicht aufzeigen.
Die Bundesregierung nimmt sich mit ihrer Parlamentsmehrheit die “Freiheit”, die Rechtsfortschreibung des BVerfG zu den Regelsätzen nach SGB grob zu missachten und willkürlich das grundgesetzlich geschützte Existenzminimum zu unterschreiten.
Mit der Verlängerung der AKW-Laufzeiten gewährt sie den Energie – KONZERNEN die Abschöpfung hoher Gewinne zu Lasten der Sicherheit und der Gesundheit der Bürger. Sie verweigert die Suche nach geeigneten Endlagern in Regionen, in denen CDU und CSU einen besonders hohen Stimmenanteil in der Bevölkerung haben.
Mit der Einführung der Rente mit 67 benachteiligt sie Bürger, die häufig schon ab Mitte 40 aus “Kostengründen” aus den Unternehmen herausgedrängt werden. Die Bundesregierung verweigert es geradezu, eine “Altersabgabe” für größere Unternehmen einzuführen, damit es einen “Anreiz” für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer gibt bzw. die “Rentenkürzung mit 67” geschmälert werden kann.
Die Landesregierung in Baden Württemberg will sich die “Freiheit” nehmen, den von den Bürgern in Stuttgart mehrheitlich abgelehnten Untergrundbahnhof dennoch durchzusetzen, auch mit dem Einsatz von Wasserwerfern und Polizeiknüppeln. Ob am Ende die BÜRGER täglich deutlich länger unterwegs sein werden, weil das Zusammenwirkungen von Fernverkehr und Nahverkehr nur sehr bedingt koordiniert werden kann, interessiert nicht weiter.
Mit allerlei euphemistischen Argumenten wird den Bedürftigen das ELTERNGELD entzogen; der ebenfalls nicht arbeitenden Ehefrau eines Arbeitnehmers wird das Elterngeld auch zukünftig gewährt.
Während die Bundesregierung durch ihre Klientel- bzw. Energiepolitik und den “Geheimabsprachen” mit den Energiekonzernen für höhere Energiepreise sorgt, wird ausgerechnet den Wohngeldempfängern der Heizkostenzuschuss entzogen.
Die Beispiele ließen sich beinahe beliebig fortsetzen, z.B. bezogen auf den Abbau der Bürgerrechte, den Ausbau der EU-Despotie durch den “Lissabon-Vertrag”, die grundgesetzwidrige Ausrichtung der Bundeswehr auf “Angriffskriege”, die Teilnahme an völkerrechtswidrigen Kriegen, die Duldung von Entführungen und Folter usw.
Der Niedergang des Rechts besteht darin, dass der “Normalbürger” in der Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte, wie sie im Grundgesetz kodifiziert sind, systematisch abgeschnitten wird.
Das Recht, das für ALLE Bürger gelten soll, wird zu Lasten einer neoliberalen Minderheit eingeschränkt und abgebaut.
In seinem Aufsatz – Bürgerlichkeit des Bürgers – schreibt Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider folgendes:
Diese republikanische Verfassung gibt uns kein Politiker, sondern sie steht uns zu, weil wir Menschen sind. Aber die Verfassungsgesetze, die nähere Materialisierung der Verfassung, sind eine Gestaltungsaufgabe, welche der jeweiligen Lage gerecht werden muss.
UNION und FDP entziehen den Bürgern die so verstandene “Freiheit” durch eine neoliberale Herrschaftsauffassung. Die an und für sich jedem Bürger zustehende Freiheit und die damit verbundenen Rechte werden den Interessen einer kleinen Schar von ELITEN in der Gesellschaft geopfert. Die oben nur rudimentär aufgezählten Beispiele für den Missbrauch der “Freiheit” prägen das elitäre Selbstverständnis der Partei-Oligarchen.
Demgegenüber hebt Schachtschneider eine ganz andere “Freiheit” hervor, die die Väter des Grundgesetzes einst niedergeschrieben hatten:
Niemand hat das Recht, andere seinen Zwecken zu unterwerfen, andere auszunutzen, auszubeuten. Eine solche «Freiheit» ist nirgends geschützt und ist kein Rechtsprinzip. Kant hat den Kategorischen Imperativ auch in die Selbstzweckformel gefasst: «Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloss als Mittel brauchest» (GzMdS, S. 61). Diese Formel hat das Bundesverfassungsgericht in wichtigen Urteilen als Objektformel (besser: Subjektformel) seiner Entscheidung zugrundgelegt (BVerfGE 5, 85 (204); 7,198 (205); 50, 166 (175); 96, 375 (399); 109, 279 (311 ff.)), freilich ohne Kant zu zitieren. Willkür gegen andere Menschen ist Missbrauch der Freiheit. Missbrauch von Rechten ist Handeln ohne Recht.
Mit anderen Worten: UNION und FDP missachten die “Freiheit” der Bürger, indem sie einer kleinen Gruppe von neoliberalen Eliten den Vorzug geben, zum Schaden der Allgemeinheit und unübersehbar des Staates. Die Politik der Umverteilung von unten nach oben, insbesondere auch die “Banken- und Euro-Rettungspakete” sind klar grundgesetzwidrig. Diese Politik nimmt vielen Menschen die “Lebensleistung” im Alter, sie benachteiligt die vielen fleißigen Arbeitnehmer, die den “Export-Überschuss” erarbeitet haben. Sie macht die Menschen krank und diffamiert die Bedürftigen.
Entziehen wir dieser Politik die Wahlstimme.
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