Volksverhetzung aus dem Hause 'Hamburger Morgenpest'

Volksverhetzung aus dem Hause 'Hamburger Morgenpest'Titelseite der Hamburger Morgenpest vom 19. Juni 2012
Die Griechen wollen uns also leiden sehen. Das behauptet zumindest die Hamburger Morgenpest in ihrer heutigen Ausgabe.
Dieser kranke Ausfluss der unterbelichteten Schmierfinken von der Morgenpost erfüllt in meinen Augen den Straftatbestand des Paragraphen 130.
§ 130
Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
 2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.
(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
Die Betonung liegt auf "in meinen Augen", denn es dürfte sich wie gewohnt kein Staatsanwalt und kein Richter finden, die sich der Niedertracht der MoPe anzunehmen wüssten. Aus dem einfachen Grund, weil die Morgenpest nicht zu den politisch unliebsamen Mitgliedern unserer Gesellschaft gehört und Griechen nicht zu den - im Sinne dieses Paragraphen - schützenswerten Gruppen gehören. Griechen sind eben keine Juden oder Zigeuner. Das es auch jüdische Griechen und griechische Zigeuner gibt, interessiert hierbei nicht, da es nicht ausdrücklich gegen diese Menschen geht.
Nun könnte man über den eigentlichen Zweck des § 130 reden. Das aber nicht, ohne dessen praktische Anwendung zu berücksichtigen. Denn was nützt alle Theorie? Allein die Praxis zählt.
Eventuell wird diese Hetze von den Medienwächtern ermahnt werden, aber über ein lächerliches "Dududu" hinaus, wird nichts folgen.
Soviel Ignoranz seitens der Strafverfolger hätte sich der ein oder andere wegen §130 Verurteilte gewünscht. Immerhin war deren "Volksverhetzung" oftmals weitaus harmloser und lag nicht in mehreren Staaten - für alle sichtbar - flächendeckend in Zeitungskiosken herum.
Mit anderen Worten, diese MoPe- Titelseite konnte beispielsweise von Kioskbesuchern nicht übersehen werden, während bestimmte Internetseiten vom gemeinen Netznutzer nicht aufgerufen werden müssen.
Doch die Macher der Internetseiten werden mit empfindlichen Geldstrafen und Knast bestraft, während die professionellen Medienhetzer niemand bestraft.
Recht und Gerechtigkeit sind nun einmal verschiedene Dinge und ein "Rechtsstaat" ist demzufolge nicht gleich ein gerechter Staat.
"Rache für Merkels Sparpolitik"? Es handelt sich um die Sparpolitik das Spardiktat der international agierenden Finanzoligarchen und ihrer Institute wie die Deutsche Bank oder Goldman Sachs. Damit hat der vorpommersche Hosenanzug nichts zu tun, außer das dieser alles herumkräht, was ihm zu krähen aufgetragen wurde.
Zudem sollte man das Sparen und die Privatisierung, also das Aneignen von Volkseigentum, auseinanderhalten können. Würden die Griechen sparen müssen, dann hätten sie vernünftigerweise am richtigen Ende gespart und würden auf die Waffenimporte aus Deutschland verzichten. Doch während Merkel & Co. die Griechen zum "Sparen" zwingen wollen, zwingt man die Griechen gleichzeitig dazu, noch mehr U-Boote zu kaufen.
Hoffentlich nehmen möglichst viele Griechen diesen Morgenpest- Aufmacher wahr.
Ohnehin dürften die Griechen wissen, wie es um die Qualität der deutschen "Qualitätsmedien" steht.
Und dann sollen sie diese Niederträchtigen meinetwegen leiden lassen. In deren nächsten Griechenland- Urlaub. Meinen Segen hätten sie dafür...

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