Eine junge Frau flüchtete aus Iran, weil sie lesbisch ist. In ihrer Heimat ist ihr Leben in Gefahr. Doch in Deutschland wird ihr Antrag auf Asyl abgelehnt. Sie habe die Gefährdung ihrer Person nicht glaubhaft machen können.
…Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat ihren Antrag auf Asyl abgelehnt und das Verwaltungsgericht Bayreuth zudem ihren Widerspruch, den sie gegen den Bescheid einlegte. Die Behörden argumentieren, “dass die Klägerin keine Gefährdung ihrer Person habe glaubhaft machen können”.
Zwar würden homosexuelle Handlungen in Iran bestraft – bei Männern sofort mit der Todesstrafe, bei Frauen in den ersten drei Fällen mit 100 Peitschenhieben und “erst bei der vierten Verurteilung mit der Todesstrafe”. Dennoch bestehe “keine beachtliche Wahrscheinlichkeit” dafür, dass Samira in Iran tatsächlich bedroht sei, heißt es in der Urteilsbegründung… [Quelle: Süddeutsche]
ohne Worte
Nic