Vertrauen ist gut, Kontrolle unnötig – zumindest beim Zoll

Im Internet ist das Gesuchte und Gewünschte meist nur einen Klick entfernt – auch wenn es auch aus einem sogenannten Drittland kommt. Für Lieferungen aus diesen Staaten fallen Einfuhrabgaben an, die beim deutschen Zoll zu entrichten sind. Wieviel wofür fällig wird, weiß man als Käufer nur selten – und vertraut darauf, dass der Zollbeamte alles richtig berechnen wird. Richtig so! Das ist, prägnant auf den Punkt gebracht, die Ansicht des Finanzgerichts Hamburg (Az.: 4 K 63/11). Wird bei der Zollabfertigung aus Unkenntnis zu wenig kassiert, sei der sich im speziellen Fall sachkundig zu machende Beamte verantwortlich, nicht aber der Bürger. Nachforderungen sind also nicht gerechtfertigt; der Vertrauensschutz in die Kompetenz der Staatsdiener wiegt stärker als eine etwaige eigene Mitwirkungspflicht.


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