Vertragsänderung bei der Baufinanzierung: Verbraucherzentrale NRW warnt vor Willkür-Gebühren

Vertragsänderung bei der Baufinanzierung: Verbraucherzentrale NRW warnt vor Willkür-GebührenDie Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stellte heute (22.09.20014) die Ergebnisse ihres Baufinanzierung-Checks vor. Die Stichprobe der Verbraucherschützer bei zehn Kreditinstituten zeigt, dass Banken, Vermittler und Bausparkassen die Gebühren bei nachträglichen Vertragsänderungen willkürlich festlegen und zum Teil „exorbitante" Entgelte verlangen.

Hausfinanzierung Vergleich: Das kosten nachträgliche Änderungen im Darlehensvertrag

Gründe, warum die Modifikation einer Hausfinanzierung notwendig ist, lassen sich zuhauf benennen. Der häufigste Fall ist wahrscheinlich die Lebenspartnerschaft, die in die Brüche geht. Nachdem man in der Liebe getrennte Wege geht, möchte man dies auch bei der Finanzierung des Wohneigentums tun: Der eine Partner will sie übernehmen und den Kredit alleine stemmen, der andere möchte raus aus dem Vertrag.

Dies sollte, wenn die Kreditwürdigkeit des zukünftigen alleinigen Besitzers gegeben ist, eigentlich kein Problem darstellen. Die Verbraucherzentrale NRW hat nun in einer Stichprobe ermittelt, dass sich die Geldhäuser diesen Service in vielen Fällen teuer bezahlen lassen.

Stichprobe zeigt hohe Willkür-Gebühren

Für ihren Test bedienten sich die Verbraucherschützer eines einfachen Musterfalls. Es ging um eine Hausfinanzierung in Höhe von 200 000 Euro. Die Gebühren, die für eine Entlassung eines Vertragspartners erhoben wurden, fielen dabei höchst unterschiedlich aus. Am leichtesten fiel die Trennung der Sparda-Bank West: Bei ihr ist der Service gratis. Bei den meisten Instituten kostete die Streichung eines Darlehensnehmers etwa 200 bis 300 Euro. Richtig schmerzhaft scheint diese Prozedur für die Wüstenrot-Bank zu sein, da sie versuchte den Verlust mit einer pauschalen Gebühr von einem Prozent der Darlehenssumme zu kompensieren - in dem Fall also satte 2000 Euro.

Finanzielles Ungemach lauert auch bei eigentlich guten Nachrichten für den Kunden. Steht zum Beispiel kurzfristig ein geeigneteres Objekt zum Kauf zur Verfügung, kann auch diese Änderung richtig teuer werden. Am günstigsten ist in diesem Fall die Stadtsparkasse Düsseldorf, die für die Bearbeitung knapp 200 Euro verlangt. Eine Übertragung des Vertrages auf eine neue Immobilie ist bei der ING-DiBa, der Ergo-Versicherung oder der Commerzbank bereits richtig teuer: Bei diesen Anbietern wurden 750 bis 1 200 Euro fällig. Die größten Mühen hatte scheinbar wieder die Wüsentrot-Bank: Ein Prozent der Darlehenssumme wurde hier pauschal fällig.

Wer die Kreditsumme verringern möchte, weil er durch eine Erbschaft oder durch einen Lottogewinn unerwarteten Spielraum für den Eigenkapitaleinsatz gewonnen hat, wird auch hier zur Kasse gebeten. Das Zauberwort der Branche heißt in diesem Fall Nichtabnahmeentschädigung, bei deren Berechnung die gleichen Vorschriften wie bei der Vorfälligkeitsentschädigung gelten. Schon allein für ihre Kalkulation stellte die Stadtsparkasse Düsseldorf ihren Kunden 175 Euro in Rechnung.

Änderung der Monatsrate in vielen Fällen kostenlos

Anders verhält es sich, wenn Kunden nachträglich die monatliche Tilgungsrate ändern möchten. In vielen Fällen ist dies kostenlos, jedoch nicht bei der Commerzbank: Den wahrscheinlich wenige Minuten dauernden Verwaltungsaufwand lässt sich dieses Institut mit 450 Euro vergüten.

Einen weiteren Rüffel mussten die Tester der Deutschen Bank erteilen: Hier ist die Kostenerstellung besonders intransparent. Bei Anfragen zu Entgelten für Darlehensänderungen erhielten die Musterkunden immer wieder die Antwort: „ Die Kosten werden je nach Änderung und Aufwand im Einzelfall individuell vereinbart. "

Überblick der Entgelte

Die Ergebnisse zeigen, dass es beim Hausfinanzierung Vergleich nicht nur auf den Effektivzinssatz ankommt. Interessenten sollten sich unbedingt vor Abschluss des Darlehensvertrages über Gebühren informieren.

Weiterführende Links:

Zur Pressmeldung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Baufinanzierungs-Check: Drastische Willkür-Gebühren

Lesen Sie auch: Schuldenfalle Vorfälligkeitsentschädigung


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