Vertrag zwischen der Innung für Orthopädie-Schuhtechnik Rheinland/Westfalen und der AOK Rheinland/Hamburg: Hätte es tatsächlich noch schlimmer kommen können?

Vertrag zwischen der Innung für Orthopädie-Schuhtechnik Rheinland/Westfalen und der AOK Rheinland/Hamburg: Hätte es tatsächlich noch schlimmer kommen können?

© matthias guenter / pixelio.de

„Es hätte auch schlimmer kommen können.“ Mit diesen Worten wird meine hochgeschätzte Kollegin, Frau Rechtsanwältin Irene Zamponi, Geschäftsführerin der Innung für Orthopädie-Schuhtechnik Rheinland/Westfalen von Teilnehmern der dortigen Innungsversammlung vom 09.04.2010 zitiert. Diese Äusserung soll sie bezogen haben auf den Abschluss eines Vertrages zwischen der Innung und der AOK Rheinland/Hamburg am 18.01.2011, also nach der Veröffentlichung der Rechtsauffassungen des Bundesversicherungsamtes vom 28.12.2010. Letztendlich handelt es sich dabei um eine Reaktion auf die massive Kritik, die an diesem Vertragsschluss aufgekommen ist.

Wer sich näher informieren will über die Probleme, die viele mit diesem Vertrag haben, dem seien folgende Artikel empfohlen:

Zusammengefasst verstösst dieser Vertrag nach meiner Einschätzung jedenfalls in 3 Positionen gegen die Richtlinien, die das Bundesversicherungsamt in seinem Rundschreiben aufgestellt hat:

  • Der Vertrag enthält in §2 ausdrücklich die Zertifizierungspflicht und eine unaufgeforderte Nachweispflicht der Leistungserbringer über die gesamte Vertragslaufzeit.
  • In ihm ist in §16 eine einseitig durch die Kasse festzulegende Vertragsstrafe von 1/12 des Jahresumsatzes, mithin über 8%, vereinbart und damit weit mehr als die vom BVA vorgesehenen maximal 5%.
  • Der Vertrag postuliert – so wie ich ihn verstehe – eine erhebliche Beschränkung des eigenen Verhandlungs- und Beitrittsrechts der Mitglieder der Landesinnung OST NRW, denn nach §2 soll es sich dabei um den einzig möglichen Vertrag für Mitglieder des Verbandes handeln. Doch nach den ausdrücklichen Hinweisen des BVA dürfen Leistungserbringer gerade nicht ohne sachlichen Grund von Vertragsverhandlungen ausgeschlossen oder gegenüber anderen Leistungserbringern benachteiligt werden.
Wie rechtfertigt nun aber Frau Rechtsanwältin Zamponi diesen Vertragsschluss? Und damit kommen wir zu der spannenden Frage:Hätte es tatsächlich auch schlimmer kommen können?Hauptargument im Rahmen der Innungsversammlung für den Vertragsabschluss sei gewesen, so hört man, dass über diesen Vertrag eine Versorgung der Versicherten der AOK für die Betriebe möglich sei, dieses könnten die Gegner des Vertrages nicht bieten, denn diese hätten ja keinen Vertrag. Nun, das ist allerdings ein Zirkelschluss, denn wenn der Vertrag durch die Innung nicht unterschrieben worden wäre, dann gebe es ja keinen Vertrag und die anderen Betriebe wären nicht in die missliche Situation gebracht worden, nun entweder diesem Vertrag beizutreten oder aber erst den steinigen Weg zu gehen, sich eine Versorgungsberechtigung während laufender Vertragsverhandlungen zu erstreiten – wie es die Landesinnung für Orthopädieschuhtechnik Nord gegen die City BKK gerade getan hat (Landesinnung Nord und die City BKK: Vom Kampf der unbeugsamen Norddeutschen… « Rechtsanwaltssozietät Scherer & Körbes).Apropos Landesinnung Nord: für diese hätte es tatsächlich nicht schlimmer kommen können, denn deren Vertragsverhandlungen mit der AOK Rheinland/Hamburg sind nun massiv belastet – und, so weit mir bekannt ist, hat es keinerlei Absprachen der Verhandlungsführer aus NRW mit den hamburger Kollegen gegeben…Hätte es tatsächlich auch schlimmer kommen können?Der Pressemitteilung in der letzten Orthopädieschuhtechnik (04/2011) konnte man entnehmen, dass etwa 10% der Mitgliedsbetriebe der vertragschliessenden Innung nicht zertifiziert sind. Für diese etwa 60 Betriebe ist dies nun sicherlich das Schlimmste, was passieren konnte, denn sie sind durch den Abschluss dieses Vertrages von der Versorgung der AOK-Versicherten ausgeschlossen – und wenn für diese das zutrifft, was man auch der Pressemitteilung entnehmen konnte, dann bedeutet dies für sie, 40% der Versicherten können von ihnen nicht mehr versorgt werden. Man braucht kein Prophet zu sein, um diesen Betrieben die Gefahr der Insolvenz vorhersagen zu können.Hätte es tatsächlich auch schlimmer kommen können?Was wohl das Bundesversicherungsamt dazu sagt, welches zunächst durch die Leistungserbringer und ihre Verbände massiv um eine Stellungnahme zum Verhalten der Krankenkassen in Vertragsverhandlungen gebeten wird, dann eine solche Stellungnahme verfasst und sodann feststellen muss, dass man diese schon beim ersten Vertragsschluss nach der Veröffentlichung in Kernbereichen schlicht ignoriert. Ich vermute mal, dass dort das Interesse, die Seite der Leistungserbringer zukünftig zu unterstützen, einen deutlichen Dämpfer erlitten hat – und deswegen all diejenigen, die sich dort um Hilfe für die Leistungserbringer bemüht haben, sich kaum einen schlimmeren Fall ausmalen konnten: da dürfte der Erfolg der langen, harten und anstrengenden Lobbyarbeit mit einem Schlag teilweise vernichtet worden sein.Hätte es tatsächlich auch schlimmer kommen können?Nun, für die Zertifizierer sicherlich, diese werden sich freuen, denn sie mussten ja befürchten, dass ihnen ein durchaus lukratives Geschäft zukünftig ausfallen würde, wenn in den aktuellen Vertragsverhandlungen keine Zertifizierungen mehr vereinbart würden. Den Wegfall der Zertifizierung zu erreichen dürfte nun deutlich schwieriger werden – ich rede ja nicht gerne von den sogenannten „Präzedenzfällen“, aber hier ist ja vielleicht mal angebracht.Fassen wir also zusammen, für wen es tatsächlich wohl nicht schlimmer hätte kommen können:
  • die Leistungserbringer in NRW, die einen Vertrag ohne vom BVA als nicht rechtmässig angenommene Klausel haben wollen.
  • die Landesinnung für Orthopädieschuhtechnik Nord, deren Vertragsverhandlungen mit der AOK Rheinland/Hamburg massiv erschwert worden sind.
  • die Leistungserbringer in NRW, die von der Versorgung ausgeschlossen sind.
  • das Bundesversicherungsamt, dessen klare und eindeutige Hinweise ignoriert werden.
Ein ganz hübsche Liste, und diese nur deswegen, weil man unbedingt einen Vertrag unterzeichnen wollte. Aber es sollen noch ein paar Gründe für die Unterzeichnung genannt wurden:
  • nicht jedes Formular und jeder Vordruck müssen mit der AOK abgestimmt werden
  • Der Begriff Garantie wurde durch Gewährleistung ersetzt
  • Die Zertifizierungsregelung sei klar auf DIN EN ISO 13485 bestimmt
Ich überlasse es den Lesern, sich davon überzeugen zu lassen. PS: Mit grossem Interesse habe ich übrigens vernommen, dass die Innung in Nordrhein-Westfalen klageweise gegen die Barmer GEK vorgehen soll; ich hoffe, dass es darüber bald nähere Informationen geben wird, denn das könnte spannend sein: ein Vertragspartner klagt gegen den anderen Vertragspartner mit den Argumenten Vergabewidrigkeit der Beauftragung des eKV an nur einen Dienstleister sowie Missachtung des Grundsatzes des Vertragsformverbotes und des  Versichertendatenschutzes im Rahmen dieses Vertrages. Mal sehen, was die zuständigen Gerichte dazu sagen, dass dem Klageverfahren (jedenfalls nach meiner Kenntnis) keine Kündigung des Vertrages vorweg gegangen ist…

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