Versicherte der City BKK: Werden Krankenkassen von Gesetzesbrechern geführt?

Versicherte der City BKK: Werden Krankenkassen von Gesetzesbrechern geführt?

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Vor Kurzem wurde eine gutachterliche Stellungnahme zum BVA- Rundschreiben, in der in letzter Konsequenz eine Art Beugehaft für Kassenvorstände als Sanktionsmöglichkeit in Aussicht gestellt wurde, als sehr theoretische Annahme belächelt. Inzwischen wird dies sogar von der Politik diskutiert. Auslöser ist, wie häufig in letzter Zeit, die City BKK und insofern muss man die provokative Überschrift eindeutig bejahen. Dabei darf man jedoch keineswegs verallgemeinern, denn es kann nicht auf jede Kasse bezogen werden. Trotzdem muss unbestritten festgestellt werden, dass viele Kassen die gesetzliche Vorgabe, Versicherte einer zu schließenden Krankenkasse ohne Vorbedingungen aufzunehmen, kräftig konterkariert und sabotiert haben.

Verstehen kann man das durchaus, denn die Versicherten der City BKK sind häufig schlechte Risiken und erhöhen die Gefahr, einen Zusatzbeitrag erheben zu müssen. Nur, Gesetz ist Gesetz und wo kommen wir hin, wenn gesetzliche Regelungen von den Kassen nach Gutdünken angewandt werden können. Auch wenn man manchmal den Eindruck hat, das wäre jetzt schon der Fall. Dann bräuchte man auch keine gesetzlichen Krankenkassen mehr, wenn man im Ergebnis genauso verfährt, wie die private Krankenversicherung.

Insofern müssen sich die Krankenkassen nicht wundern, wenn nun die Gesundheitspolitiker aller Fraktionen über verstärkte Sanktionen nachdenken. Offenkundig seien die Sanktionsmöglichkeiten für gesetzwidriges Verhalten „nicht scharf genug“ sagte SPD-Fraktionsvize Elke Ferner gegenüber dem Berliner „Tagesspiegel“.

Dieser Eindruck drängt sich nicht nur bei diesem Beispiel auf.

Bernd Rosin-Lampertius


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