Fall Kachelmann: Die Traumatologie hat bei der Staatsanwaltschaft Mannheim Einzug gehalten

Fall Kachelmann: Die Traumatologie hat bei der Staatsanwaltschaft Mannheim Einzug gehalten

© Peter Reinäcker / pixelio.de

Günter Seidler ist nicht nur der Therapeut der Anzeigerstatterin, deren angebliche Vergewaltigung ja der Grund für den Prozess ist, der derzeit vor dem Landgericht Mannheim gegen den Wettermoderator Jörg Kachelman  geführt wird. Günter Seidler ist im richtigen Leben Psychiater und in dieser Funktion insbesondere Trauma“experte“, und deswegen kann er nicht nur Angst noch Wochen nach ihrem Auftreten erschnüffeln, sondern auch jede Erinnerungslücke erklären. Seine Patientin nämlich hatte in ihren diversen Aussagen vor ihren Eltern, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht, ja sogar vor ihm, dem Therapeuten, nicht nur eine Reihe von Lügen verbreitet, sondern auch massive  Erinnerungslücken erkennen lassen. Seidler erklärt dies nonchalant damit, dass sie durch die Vergewaltigung ein Trauma erlitten habe, deswegen sei an ihren Anschuldigungen gegen den Angeklagten nicht zu zweifeln. Nun, man mag mich für meine „Küchenpsychologie“ (ein in einem bestimmten Internetforum gern gebrauchter Ausdruck…) jetzt rügen, aber kann man damit nicht eigentlich jeder „Räuberpistole“ zur Wahrheit erklären?

Aber weiter: Gestern nun plädierte das mannheimer Dreigestirn der Staatsanwaltschaft (bei dem ich es jedem selbst überlasse, zu klären, wer denn da nun Prinz, Bauer oder Jungfrau ist…) unter der Leitung des langmähnigen Frauenverstehers Lars Torben O., und man kann sich nicht den Eindrucks erwehren, dass die vorangegangenen 40 (!)Prozesstage bei Lars Torben massive Traumatisierungen ausgelöst haben – nur so wären seine umfänglichen Erinnerungslücken an das Geschehen vor Gericht unter Berücksichtigung der Seidler-Thesen eingermassen zu erklären – was mir als „Küchenpsychologe“ natürlich durchaus schwer fällt.

Erinnerungslücken an einen Prozessverlauf ? Bei einem bzw. sogar mehreren Staatsanwälten? In einem Plädoyer der Beamten aus der „objektivsten Behörde der Welt?

Sie meinen, das klingt hart? Na, da müssen Sie erst einmal Frau Professor Monika Frommel lesen, immerhin Direktorin des Instituts für Sanktionenrecht und Kriminologie an der Universität Kiel (Volksstimme.de):

„Für mich hat die Staatsanwaltschaft alle Fehler gemacht, die man machen kann. Das kann karrieristisch, das kann böswillig, das kann unfähig sein – schlechter kann man es jedenfalls nicht machen. Der Staatsanwalt hätte den Beschuldigten aus der U-Haft entlassen müssen, um dann in aller Ruhe zu ermitteln. Vor allem hätten sie sich mit Meldungen an die Presse zurückhalten müssen. Der größte Fehler war jedoch, dass keine direkte Videovernehmung mit der Zeugin gemacht wurde. Das wäre wichtiges Material für den Aussagepsychologen gewesen.“

Und das ist nicht Alles: Frau Professor Frommel, deren Arbeitsschwerpunkt feministische Kriminologie ist (Monika Frommel – Wikipedia) und die deswegen sicherlich nicht als besonders frauenfeindlich gelten darf, legt noch einmal kräftig nach gegen Lars Torben und seine Helfershelfer aus der Anklagebehörde:

„Es gibt heute vor allem bei männlichen Staatsanwälten und Richtern eine Scheu, dem Opfer gegenüber misstrauisch zu sein. Diese Scheu gab es auch im Kachelmann-Verfahren. Vielleicht ist dieser Prozess ein Signal, die Unschuldsvermutung wieder wichtiger zu nehmen und solche unprofessionellen Staatsanwälte nicht in Sexualstraftaten ermitteln zu lassen.“

Und dann schreibt sie unserem Lockenkopf noch etwas deutlich ins Stammbuch zur Frage, ob es bei einem Vergewaltigungsprozess besondere Probleme gebe, eine Tat nachzuweisen:

„Nein, es sei denn, die Zeugen melden sich erst sehr spät oder die Tat liegt lange zurück. Bei tatnahen Fällen, wo Spuren hinterlassen wurden, sehe ich keine großen Nachweisprobleme. Aber selbst eine Falschaussage lässt sich relativ gut identifizieren.“Nun, und wieso kann Lars Torben das dann nicht, ist doch schliesslich sein Beruf? Da bleibt dann wirklich nicht mehr viel als Traumatisierung durch das lange und (nicht zuletzt durch Rechtsanwalt Schwenn) sehr nervenraubende Verfahren, um seine umfänglichen Erinnerungslücken zu erklären.

Halt, vorweg muss ich den Staatsanwalt doch in einer Hinsicht loben: immerhin scheint ihm die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofes bekannt zu sein zur Frage des minder schweren Falls: es hatte ja im „Blätterwald“ für Aufsehen gesorgt, dass LTO (so wird er liebevoll im Internet bezeichnet) einen minder schweren Fall annahm und dies mit den persönlichen Folgen des Prozesses für Herrn Kachelmann begründete. Recht hat er, unser Freund im schwarzen Umhang: Tatsächlich sind zur Annahme eines minder schweren Falls im Rahmen einer Gesamtabwägung alle Umstände zu berücksichtigen und zu würdigen, die zur Bewertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder ihr nachfolgen. Eine Bewertung nur des engeren Tatgeschehens ist unzureichend. Ausdrücklich sind auch ein Geständnis in der Hauptverhandlung, das Fehlen von Vorstrafen, die allgemeinen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse sowie die zu erwartende Wirkung der Strafe für das künftige Leben des Täters mit zu berücksichtigen (BGH NStZ 1993, 473; 1994, 174; 1996 182; ständige Rechtsprechung). Fein, Lars Torben O., das haben wir dann ja tatsächlich richtig gewürdigt – wenn es auch so ziemlich das Einzige bleiben wird, was seitens der Staatsanwaltschaft gestern richtig gewürdigt wurde…

Nicht zuletzt mit seinem Plädoyer übrigens hat Lars Torben dann ja noch einmal massiv dafür sorgen wollen, dass dieser Prozess zu einem möglichst grossen Flurschaden bei Herrn Kachelmann führt – immerhin so heftig, dass durchaus ungewöhnlich der Verteidiger Johann Schwenn dagegen einschreiten musste; hierüber berichtet zB. sueddeutsche.de wie folgt:

„Schwenn warf dem Staatsanwalt vor, er wolle seinen Mandanten vorführen mit der Angabe von intimen Details und benutze „die letzte Gelegenheit, den Angeklagten bloßzustellen“. Es sei die Strategie der Staatsanwaltschaft, Kachelmann „maximal zu beschädigen“. Wenn das Gericht das nicht unterbinde, werde auch er sich nicht mehr an die Vereinbarung halten und entsprechende Details über das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer öffentlich machen, drohte er. „Gleiches Recht für alle.“  Eklat im Kachelmann-Prozess – Verteidiger unterbricht ungestüm Plädoyer des Anklägers – Panorama – sueddeutsche.de.

Immerhin, eigentlich doch eine reife Leistung der Staatsanwaltschaft: so schafft man – ganz in Ausübung seiner Aufgabe, nicht nur einseitig zu Lasten des Angeklagten tätig zu werden – selbst seine Milderungsgründe (wobei sich nicht nur Jörg Kachelmann dafür bedanken wird, wenn man ihm solche Milderungsgründe schafft – hoffen wir also, dass dies nicht Schule macht).

Aber halten wir fest: die Hetze der Presse gegen Jörg Kachelmann, an der die Staatsanwaltschaft ein gerüttelt Mass an Mitschuld trägt, erspart dem Wetterfrosch nach Auffassung der neuen Boygroup „Lars Torben & friends“ wenigstens einen Gefängnisaufenthalt oberhalb von 5 Jahren… Chapeau! Oder wie Alice Schwarzer (selbsternannte Gerichtsreporterin und Retterin aller Frauen – auch derjenigen, die garnicht von ihr gerettet werden wollen) so triefend – äh, „treffend“ formuliert: „Ein angemessener Kompromiss!“ (Alice Schwarzer kommentiert: „Ein angemessener Kompromiss“ – News Inland – Bild.de).

Nun, aber mit diesem kleinen Lob für die theoretischen Rechtskenntnisse der Staatsanwaltschaft hat es sich dann leider schon; für den Rest des Plädoyers gilt dann leider das, was Frau Prof. Frommel so prägnant auf den Punkt gebracht hat:

„Für mich hat die Staatsanwaltschaft alle Fehler gemacht, die man machen kann. Das kann karrieristisch, das kann böswillig, das kann unfähig sein – schlechter kann man es jedenfalls nicht machen.“

Im Einzelnen zu den gröbsten Aussetzern Mannheimer Ankläger, die sich intensiv darum bemüht haben, die Ehrentitel „faktenfrei“ führen zu dürfen (und ohne Anspruch auf Vollständigkeit, denn wenn man die derzeit nach und nach ins Netz gestellten „Augenzeugenberichte“ liest, dann wird Alles noch viel – sagen wir mal vorsichtig – unverständlicher, was da gestern abgegangen ist - Fall Kachelmann: Faktum oder in der ‘Elsen-Falle’ …? (Teil 22) – Seite 35ff.):

Zunächst einmal kann den Ausführungen der Drei von der (Tank-) Anklagestelle entnommen werden, dass die vielen Stunden, die das Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit getagt hat, keine nennenswerten Tatsachen zutage gefördert haben, die nicht auch schon vorher der Öffentlichkeit bekannt waren – jedenfalls keine, die der Anklage hätten helfen können: aus den gesamten Ausführungen der Staatsanwälte ergab sich nichts Neues. Insbesondere scheint der kleine Betriebsausflug des Landgerichts Mannheim in die Schweiz erinnerungs- und folgenlos an ihnen vorbeigegangen zu sein, obwohl doch die Schweiz ein so beeindruckend schönes Land ist – und die Aussage der schweizer Fotografin doch für eine Reihe von akivierten Internetnutzern der Dreh- und Angelpunkt für den Nachweis der Schuld des Angeklagten gewesen sein soll…

Auch ansonsten ignorierte die Staatsanwaltschaft allerdings sämtliche Erkenntnisse, die die Hauptverhandlung öffentlich (und wohl auch nichtöffentlich) erbracht hat: Für Lars Torben jedenfalls sei es ausgeschlossen, dass sich die Anzeigeerstatterin ihre Verletzungen selbst zugefügt habe – drei (in Worten: drei!) Gutachter haben aber im Prozess ausgesagt, dass dies sehr wohl der Fall sein könnte – und ein vierter Gutachter (sogar des durchaus der Staatsanwaltschaft zuneigenden Landeskriminalamtes) hatte darüber hinaus ausgeführt, dass an dem angeblichen Tatwerkzeug, einem Messer, ganz andere Spuren zu finden sein müssten, wenn es zur Tat benutzt worden sei.

An dieser Stelle übrigens werden die Erinnerungslücken des Jungstaatsanwaltes dann vollends vogelwild: im Laufe des Prozesses war nämlich darüber spekuliert worden, ob die Spuren auf dem Messer später hätten vernichtet worden sein können, und da war es gerade unser LTO, der auf die besonders sorgfältige Sicherung des Messers hinweis und damit alle Spekulationen über einen Spurenverlust beendete – ja, genau der stramme Bursche, der nunmehr in seinem Plädoyer plötzlich von einem Abwischen des Messers zur Erklärung für die Spurenfreiheit spricht, obwohl ein solches Abwischen noch nicht einmal von der Anzeigeerstatterin behauptet worden war – dass kann man dann wohl getrost in der Bereich der freien Sachverhaltsschaffung durch die Staatsanwaltschaft verweisen; Studenten oder Referendar, die so etwas bei mir in einer Prüfung zum ersten oder zweiten Staatsexamen machen, würden neben den Ohren auch noch die Hammelbein langgezogen bekommen, doch in Mannheim scheint die freie Sachverhaltsquetsche inzwischen zur juristischen Methode geadelt worden zu sein.

Aber auch die anderen Sachverständigengutachten ignorierten unsere wackeren Anklagevertreter vollständig – mit einer einzigen Ausnahme: sie pickten sich eine Passage aus der Stellungnahme der Sachverständigen Prof. Greuel heraus: diese hatte es nämlich für möglich erachtet, dass die „unpräzise“ Schilderung (so die Staatsanwälte, die wohl nicht schon wieder auf die diversen Lügen und unerklärlichen Erinnerungslücken der Anzeigeerstatterin hinweisen wollte – man darf ja den Opferschutz nicht ausser Acht lassen, nicht wahr!) der Vergewaltigung darauf beruhe, dass die Nebenklägerin sich auf sich selber konzentriert habe, um die Tat zu überstehen und deshalb Details vergessen haben könnte. Und aus dieser kleinen  Möglichkeit (unter vielen Unmöglichkeiten, die Frau Prof. Greuel aufzeigte, deren Gutachten von allen Prozessbeteiligten als positiv für Herrn Kachelmann gewertet wurde) machte LTO nun eine Gewissheit, und sein Kollege Mägerle (der ja einspringen musste, weil seine beiden Spielkameraden über ihre unsäglichen Zeugenbefragungen der Nebenklägerin durch das Gericht vernommen wurden) ergänzte, Greuel habe den Erlebnisbezug der Aussagen Mays zum Streitgespräch bestätigt: „Das passt nicht mit einer absichtlichen Falschaussage überein.“

Aha, wenn die Anzeigeerstatterin den unstreitig stattgefundenen Streit zwischen Herrn Kachelmann und seiner Exfreundin erlebnisorientiert schildert und dann die vermeintlich hinzuerfundene Vergewaltigung nicht mehr erlebnisorientiert schildern kann, dann spricht dies dafür, dass beide Teile wahrhaftig stattgefunden haben – auch wenn mehrere Sachverständige (einschliesslich Frau Prof. Greuel dies für eher unwahrscheinlich gehalten haben). Eine solche überraschende Schlussfolgerung kann man eigentlich nur mit äusserst selektiver Wahrnehmung erklären – oder mit einer weiteren fundamentalen nicht nur juristischen Schöpfung: der Gleichheit des Ungleichen…

Aber wer glaubt, damit genug, der sieht sich getäuscht: jetzt kommt er erst, der eigentliche Clou des Plädoyers: die Richtigkeit der Aussage der Anzeigerstatterin wird seitens der Staatsanwaltschaft begründet mit: jawohl, der Richtigkeit der Aussage der Anzeigeerstatterin.

Ja, genau, der Zirkelschluss als Grundlage der Bestrafung eines Angeklagten unter Ausblendung sämtlicher Sachverständigenbeweise. Das hat… Nein, Klasse hat das nicht, es hat Chuzpe! Klar, man ist ja nicht zu blöd bei der Staatsanwaltschaft (was im übrigen noch zu beweisen wäre, vielleicht durch Günter Seidler…), und deswegen habe man sehr wohl erkannt, dass die Nebenklägerin gelogen habe, so Lars Torben. Aber deswegen könne man doch nicht den Stab über ihr, der überführten Lügnerin, brechen, nein, man muss einfach nur ihre Aussage möglichst breit verlesen – und dabei längst widerlegte Vorurteile über Jörg Kachelmann wiederholen und schwupps, schon sind die Lügen getilgt und übrig bleibt nur die lichte „Wahrheit“ – das hat im Ergebnis etwas von Läuterung und Vergebung, die man doch eigentlich eher aus den Predigten Anderer kennt, die allerdings auch schwarze Mäntel zu tragen pflegen…

Was, sie glauben das nicht? Doch, lesen Sie es doch nach, zB. bei stern.de:

„Der Staatsanwalt will die Glaubwürdigkeit von … belegen, in dem er lang und breit aus Vernehmungen von … vorliest, in denen sie die Minuten vor der angeblichen Vergewaltigung schildert. Da fallen Sätze wie. „Ich habe ihn gebeten zu gehen. Sein Blick veränderte sich. Er ging in die Küche, er nahm das Messer. Er hat mich gepackt, das Messer waagerecht an den Hals gehalten. Ich dachte, erbringt mich um. So habe ich ihn noch nie gesehen.“

Plädoyer der Anklage im Kachelmann-Prozess: „Geprägt von Macht und Dominanz“ – Panorama | STERN.DE.

Nun will ich wirklich nicht belehrend wirken, aber unserem mannheimer Nachwuchsstar aus der „objektivsten Behörde der Welt“ muss schon einmal angeraten werden, sich mit der Nullhypothese des Bundesgerichtshofes zu beschäftigen; er könnte diese unproblematisch nachlesen, indem er zunächst einmal die Pressemitteilung des BGH Nr. 63 vom 30.07.1999 zur Hand nimmt. Und da Lars Torben ja auch in diversen Foren mitliest, wie er in seinem Plädoyer mitteilte, sei ihm schnell geholfen: Bundesgerichtshof stellt Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten auf.

Ach, und in diesem Zusammenhang kann er sich dann vielleicht auch noch ein wenig darüber informieren, welche Relevanz (angebliche) Lügen des Angeklagten haben – nämlich keine, und dies umso weniger, als es noch nicht einmal Lügen gegenüber der Anzeigeerstatterin waren. Und vielleicht unterlässt er es dann zukünftg auch, eine mehrjährige Gefängnisstrafe zu fordern aufgrund der mehr als tönernen Unterstellung, jemand, der seine SMS mit seiner Exgeliebten lösche, habe etwas Gefährliches zu verbergen – und wer seine Ex bei der Trennung anlüge, der sei sowieso zu Allem fähig. Auch wenn insbesondere sein Haarschnitt es nicht unbedingt hergibt: Herr Staatsanwalt dürfte doch eigentlich aus dem Alter heraus sein, in dem er solche Plattheiten verkündet („Wer so etwas tut, der klaut auch den Kindern die Bonbons“ hat meine Mama immer gesagt).

Liebe Staatsanwälte, das Löschen von SMS ist 1. technisch sehr einfach und sogar von mir zu bewerkstelligen und 2. durchaus üblich, insbesondere, wenn es sich um solche von oder an eine Person handelt, mit der man definitiv aufgrund einer Trennung nichts mehr zu tun haben will. Oder heben sie die Liebesschwüre ihrer(s) Ex auf? Genau!

„So iss Läbbe“, hätte ein bekannter  Fussballtrainer gesagt, aber daraus nun ein Argument gegen einen Angeklagten zu zimmern, dass hat schon was von Verfolgungswahn. Aber vielleicht liest Lars Torben sie alle auf seinen PC aus und katalogisiert sie in Outlook, denn man weiss ja nie, wofür man sie noch mal brauchen kann – ob er da wohl bisher viele Ordner anlegen musste?

Jaja, und wer bei der Trennung von einer (dann) Ehemaligen lügt, dass sich die Balken biegen, dem sei auch eine Vergewaltigung zuzutrauen… wenn es für Herrn Kachelmann nicht so ernst wäre, dann hätte man dies im Gerichtssaal eigentlich mit einem schallenden Gelächter zur Kenntnis nehmen müssen, doch ist es in seiner komödiantischen Grösse wahrscheinlich in dem Chaos dieses Plädoyers schlicht untergegangen.

Nun mag es ja sein, dass die Erfahrung insbesondere von Lars Torben mit dem Beginn und dem Ende von zwischenmenschlichen Beziehungen eher unterdurchschnittlich ausgeprägt ist, aber eigentlich dürfte es ja wohl nicht nur gerichtsbekannt sein, dass insbesondere am Ende einer Beziehung regelmässig gelogen wird. Was hätte denn der arme Jörg Kachelmann zu „Viola S.“ sagen sollen, als er sie ablegte? Vielleicht, dass sie eine dumme Kuh ist und er eine Bessere gefunden hat? Da war aber seine Lüge vielleicht der bessere Weg, oder? Jedenfalls der übliche…

Schön sind auch die wilden Spekulationen der Staatsanwaltschaft und ihre hanebüchenen Schlussfolgerungen aus dem Zeitpunkt der Abschaltung der Heizung in der Wohnung der Anzeigeerstatterin. Da sind also zwei Menschen miteinander, die „variantenreichen Sex“ haben, und Herr Staatsanwalt plädiert zum Thema: „Wie glaubwürdig ist es, ob man mit oder ohne Heizung poppt!“ Als wenn das „dabei“ jemanden interessieren würde… Insgesamt kann man ja froh darüber sein, dass es nicht noch darum gegangen ist, ob Jörg Kachelmann nun noch Socken (ggfs. weisse) anhatte. Wollen wir das Alles wissen? Und: müssen wir es zur Aufklärung einer Straftat wissen? Genau!

Ich könnte die Spassigkeiten der mannheimer standup Komödianten noch ein wenig weitertreiben, aber Alles in Allem zitiere ichzusammenfassend einfach aus einem anderen Blog (der sich schon längere nur noch von der satirischen Seite dieser Gerichtsposse aus der Provinz nähert):

„Während der gestrigen  Verhandlung im Prozess gegen Jörg Kachelmann drängte sich immer häufiger eine Frage auf: Wo war der Staatsanwalt während der vergangenen Verhandlungstage?

Im Gerichtssaal des Landgerichts Mannheim mit Sicherheit nicht. Oder er war nur physisch anwesend, nicht geistig.

Aus dem gestrigen  Plädoyer: Oltrogge berichtet über die objektive Spurenlage im Fall Kachelmann. Demnach seien die Indizien passend zu der Aussage der Nebenklägerin. „Die Verletzungen des mutmaßlichen Opfers seien zudem so stark gewesen, dass eine Selbstbeibringung ausgeschlossen sei.“

Alle Gutachter, die das Gericht angehört hatte, vertraten die Auffassung, daß die Angeklagte sich die Verletzungen selbst beigebracht haben könne oder müsse.

In diesem Punkt weiß die Staatsanwaltschaft mal wieder nicht alles, aber alles besser. Gründe für ihr den Gutachtern überlegenes Fachwissen, nannte Oltrogge übrigens nicht.“

Kachelmann-Prozess: Wo war der Staatsanwalt während der Verhandlung | Nachrichten aus Neubrandenburg und dem Umland.

So ist es! Und so bitter ist es tatsächlich.

Der nächste Donnerstag wird hoffentlich nicht so „lustig“. Da wird sich dann bitte wieder mit dem Fall beschäftigt und nicht mit den Verurteilungsphantasien einer ihr eigenes Verfahren nicht mehr beherrschenden Staatsanwaltschaft. „Wir sind hier doch nicht bei Kachelmann!“

Zwei Nachträge:

1. Meine Frau interessiert sich nicht sonderlich für den Fall Kachelmann, doch auch sie hat heute einige Pressemeldungen dazu gelesen. Spontan entschlossen wir uns, die angebliche „Tat“ nachzustellen (natürlich züchtig bekleidet, wir sind ja im Büro…) – mit dem Ergebnis, dass wir uns lachend auf dem Boden wälzten, weil es beim besten Willen nicht möglich war, den Tathergang auch nur ansatzweise nachzuvollziehen.

Da wünscht man Lars Torben eine genauso nette und experimentierfreudige Partnerin wie ich sie habe. Aber alle, die bisher gelesen haben, rufe ich ausdrücklich dazu auf, es ebenfalls einmal auszuprobieren – es wird in einem ähnlich grandiosen Fiasko enden wir bei uns…

2. Trotz dieses Heiterkeit auslösenden Selbstversuchs sagte meine übrigens nicht nur nette und experimentierfreudige, sondern auch noch gutaussehende und weise Frau abschliessend: „Du glaubst doch nicht etwa, dass die den Kachelmann in Mannheim freisprechen? Der kriegt viereinhalb Jahre, da hackt doch eine Krähe der anderen kein Auge aus…“

Ich gebe zu, da ist mir ein Schauer den Rücken herunter gelaufen….


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