Aufgrund einer mangelhafter Zahnsanierung wurde vor dem Landgericht München I ein Zahnarzt zu einer vergleichsweisen Zahlung eines Betrages in Höhe von € 3.500 verpflichtet.
Der Geldbetrag setzt sich zusammen aus Schmerzensgeld, materiellem Schaden und Erfüllungsschaden. Hintergrund der stattgefundenen Behandlungen war, dass die Kl. den Zahnarzt aufsuchte, um eine Generalsanierung Ihrer Zähne durchführen zu lassen. Im Rahmen von Nachuntersuchungen durch eine andere Zahnärztin wurden jedoch erhebliche Mängel an den Leistungen des Zahnarztes festgestellt., u.a. ergab sich eine insuffiziente zahnprothetische Versorgung im Seitenzahnbereich.
Ein privatärztliches Gutachten ergab schließlich, dass die Arbeiten durch den Zahnarzt teilweise nicht lege artis durchgeführt wurden. Es wurden umfangreiche Erneuerungs- und Nachbesserungsarbeiten erforderlich, welche die Kl. bei einer anderen Zahnärztin durchführen ließ.
In der Verhandlung vor dem Landgericht München I wurde sodann o.g. Vergleich geschlossen.
Last updated by Pia Vilsmeier at 2. Juli 2013.