Der Streit über die Verwendung einer Rhythmussequenz von nur zwei Sekunden hat dem Komponisten und Produzenten Moses Pelham vor dem Bundesverfassungsgericht einen Etappensieg gebracht.
Die von ihm eingereichte Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg, der Fall muss wieder neu entschieden werden, wie heute in Karlsruhe verkündet wurde.
Pelham hatte die Sequenz im Jahr 1997 ohne nachzufragen aus dem Song „Metall auf Metall“ der Elektro-Pop-Pioniere Kraftwerk kopiert und als Schleife unter den Song „Nur mir“ der Rapperin Sabrina Setlur gelegt. Der Rechtsstreit der dann darüber entbrannte, dauert inzwischen mehr als ein Jahrzehnt.
BGH urteilte 2012 gegen Moses P.
Im Jahr 2012 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in dem Verfahren um Unterlassung und Schadenersatz gegen Pelham entschieden und der Song musste deshalb aus dem Handel genommen werden.
Gegen dies Urteil hatte sich Pelham zusammen mit anderen Produzenten und Musikern mit Erfolg gewehrt. Jetzt muss der Bundesgerichtshof den Fall noch einmal bewerten, entschieden die Karlsruher Verfassungsrichter.
Die Kunstfreiheit wurde nicht ausreichend berücksichtigt
Der Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof meint, die Urteile trügen der Kunstfreiheit nicht hinreichend Rechnung. Er begründete die neue Entscheidung mit der Kürze der Sequenz.
Es sei daraus ein neues, eigenständiges Kunstwerk entstanden, ohne dass die Gruppe Kraftwerk dadurch wirtschaftlichen Schaden habe. Ein Verbot würde „die Schaffung von Musikstücken einer bestimmten Stilrichtung praktisch ausschließen„, sagte Kirchhof. (Az. 1 BvR 1585/13)