Verfassungsfeinde in Richterroben

An diesem Wochenende werden Neo-Nazis ihre unsäglichen Parolen skandieren, wenn sie im niedersächsischen Kurort Bad Nenndorf aufmarschieren.
Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Neo-Nazi-Propagandamarsch genehmigt - und die Gegendemonstration des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) verboten. Begrüdung: Von der Gegendemonstration gehe mehr Gefahr aus als vom Neo-Nazi Aufmarsch. So etwas nennt man dann "Polizeinotstand".
Der aufschreiber ruft alle Demokraten auf, morgen nach Bad Nenndorf zu fahren und sich den braunen Horden in den Weg zu stellen.
Das Grundgesetz regelt das Widerstandsrecht:
Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Das gilt erst recht, wenn sich Verfassungsfeinde in Richterroben dem Neo-Nazi-Mob den Weg ebnen.
Eine Unrechtsjustitz macht einen Rechtsstaat zum Unrechtsstaat.
Vielleicht erkennt das ja auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, bei dem der DGB Beschwerde eingelegt hat.

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