Verdachtskündigung: Arbeitnehmer darf Stellung nehmen

Eigentlich, so möchte man meinen, ist das Thema Verdachtskündigung durch. Mehrere Gerichte, zuletzt sogar das Bundesarbeitsgericht, machten deutlich, dass vor dem Rauswurf eine Anhörung des Beschuldigten zu erfolgen hat. Nun nahm sich erneut ein Gericht der Sache an – und urteilte naturgemäß nicht anders. Auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg stellte klar, dass der Arbeitnehmer, der aufgrund eines Verdachts entlassen werden soll, vorher zur Angelegenheit Stellung beziehen darf. Die Einladung zu diesem Gespräch muss den Inhalt der Vorwürfe zusammenfassen und dem Mitarbeiter gestatten, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen (Az.: 10 Sa 2272/11).


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Portugal: Mysterium Kreisverkehr
wallpaper-1019588
[Manga] Nana [2]
wallpaper-1019588
Auswandern nach Chiang Rai: Meine ehrliche Einschätzung nach einigen Jahren
wallpaper-1019588
Guter Thailänder: Unser Besuch im Soi 22 in Frankfurt am Main