Eigentlich, so möchte man meinen, ist das Thema Verdachtskündigung durch. Mehrere Gerichte, zuletzt sogar das Bundesarbeitsgericht, machten deutlich, dass vor dem Rauswurf eine Anhörung des Beschuldigten zu erfolgen hat. Nun nahm sich erneut ein Gericht der Sache an – und urteilte naturgemäß nicht anders. Auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg stellte klar, dass der Arbeitnehmer, der aufgrund eines Verdachts entlassen werden soll, vorher zur Angelegenheit Stellung beziehen darf. Die Einladung zu diesem Gespräch muss den Inhalt der Vorwürfe zusammenfassen und dem Mitarbeiter gestatten, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen (Az.: 10 Sa 2272/11).
Verdachtskündigung: Arbeitnehmer darf Stellung nehmen
Autor des Artikels : rechtkurzweilig
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