Rechtliches aus den Urlaubsländern

Ab 1. Juli müssen in Frankreich nicht nur Einheimische, sondern auch Touristen einen Alkohol-Schnelltester im Fahrzeug mitführen. Wer ohne erwischt wird, bezahlt mindestens 11 Euro Bußgeld. Erhältlich sind die Geräte für weniger als fünf Euro in Supermärkten und an Tankstellen, aber auch in Discotheken und Bars. Der – nicht wirklich als zuverlässig und damit als rechtssicher zu beurteilende – Tester besteht aus einem Luftsack mit Blasrohr; die geschätzte Fahrtüchtigkeit wird farblich angezeigt.

Deutsche müssen ab 26. Juni für ihre Kinder bei Auslandsreisen eigene Ausweisdokumente mitführen, Einträge in den Reisepässen der Eltern werden in den Urlaubsländern nicht mehr anerkannt.

Wer in Polen den grünen Abbiegepfeil missversteht, ihn also als Einladung zum Einfädeln in die vorfahrtberechtigte Straße interpretiert, muss nicht nur mit einem tiefen Griff in die Urlaubskasse rechnen, sondern bei einem Unfall auch die volle Schuld auf sich nehmen.

Was hierzulande selbstverständlich ist, muss in Italien mit strengen Strafen geahndet werden, um durchsetzbar zu sein: die Helmpflicht. Leider nehmen auch Urlauber in der Sommerhitze gern die Helme ab oder schwingen sich auf Leihzweiräder ohne Kopfschutz. Wird man mit dem eigenen Motorrad oder Roller erwischt, droht eine 60-tägige Sicherheitsverwahrung des Fahrzeugs, bei geliehenen heißt es “absteigen und zu Fuß weiter” und den Geldbeutel zücken.

Die Einforderung von Geldbußen handhaben Griechen und Spanier unterschiedlich, in beiden Ländern aber wird es teuer, nicht oder zu spät zu bezahlen. Wer in Griechenland nicht innerhalb von zehn Tagen bezahlt, muss mit einer Verdoppelung des – ohnehin in der Regel erklecklichen – Strafgeldes rechnen. Spanien dreht den Spieß ins Positive um und gewährt einen 50-prozentigen Rabatt, wenn innerhalb von 15 Tagen bezahlt.

Und in Österreich kann das geschulte Auge des Gendarmen nicht weniger als ein Radarstrahl. Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 30 km/h soll ein Uniformierter kraft Amtes so genau erkennen können, dass diese Schätzung ausreichend für Bußgelder ist. In unserem Nachbarland wird im übrigen sehr genau auf die Einhaltung der Pflicht zur Errichtung einer Rettungsgasse geachtet. Wer sich nicht daran hält, kann mit mehr als 2.000 Euro zur Kasse gebeten werden.


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