Die Patientin erlitt bei einer Massageanwendung mit heißem Öl -das Öl war kochend heiß-Verbrennungen im Dekolletebereich. Es bildete sich ein Keloid, welches operativ versorgt werden musste.
Mit der Verbrennung hat sich ein Risiko verwirklicht, welches durch Beachtung der erforderlichen Sorgfalt hätte voll ausgeschlossen werden können. Hat sich ein sog. voll beherrschbares Risiko verwirklicht, aus welchem ein Schaden hervorgegangen ist, so wir nach Rechtsprechung u.a. das Vorliegen eines Behandlungsfehlers vermutet.
Nach Verhandlungen konnte der zuständige Rechtsanwalt der Patientenanwalt AG für die Mandantin bereits außergerichtlich einen Abfindungsvergleich iHv. € 10.000 aushandeln.
Last updated by Maximilian Adelung at 20. Dezember 2013.