Was Sie bei einem Behandlungsfehler tun können

Ein gutes und vertrauensvolles Arzt-Patient-Verhältnis ist der Idealfall. Auch wenn Sie sie sich noch so gut als Patient informieren, letzten Endes müssen Sie ihrem Arzt vertrauen. Doch was tun, wenn man das Gefühl hat, falsch behandelt worden zu sein? Ärzte sollen ihre Patienten gesünder machen, doch auch Mediziner richten manchmal mehr Schaden an, als sie Gutes tun. Für Patienten ist das eine heikle Situation: Selbst wenn man weiß, falsch behandelt worden zu sein, bleibt der Arzt der Fachmann. Alleine ist kaum ein Patient in der Lage, den eigenen Verdacht zu überprüfen.

Was ist ein Behandlungsfehler?

Wenn Sie einen Arzt aufsuchen, schließen Sie mit ihm, auch wenn es Ihnen nicht bewusst ist, einen “Behandlungsvertrag” ab, der vom Gesetzgeber eindeutig geregelt ist. Dieser Vertrag bestimmt, was als Behandlungsfehler zu werten ist. An den Arzt werden dabei hohe Anforderungen gestellt.

Das heißt: Therapiert ein Arzt den Patienten nicht ordnungsgemäß, also nicht sorgfältig oder entsprechend der anerkannten medizinischen Standards angemessen, richtig oder zeitgerecht, dann kann ein Behandlungsfehler vorliegen. Dazu gehört auch eine fehlende, falsche oder lückenhafte Aufklärung des Patienten. Behandelt der Arzt seinen Patienten falsch, hat dieser Anspruch auf Schadensersatz und eventuell Schmerzensgeld.

Die ärztliche Behandlung umfasst die Befunderhebung und Diagnose sowie auch die Nachsorge

Bei der Befunderhebung stellt sich oft schon die Frage, ob die ausgewählte Therapie tatsächlich notwendig ist und ob sie gewissenhaft durchgeführt wird oder wurde. Fehler können schon bei der Befragung und Untersuchung des Patienten passieren. Der Arzt ist verpflichtet Sie über Risiken aufzuklären.

Sie sollten den Erfolg einer Behandlung aber auch kontrollieren und sicherstellen. Behandlungsfehler bei der Nachsorge können entstehen, wenn der Arzt den Patienten z.B. nicht darauf hinweist, dass er bestimmte Medikamente einzunehmen hat. Denn mitunter wird dem Patienten verschwiegen, welche schweren Auswirkungen manche Medikamente haben können. Sie sehen, Fehler können viele gemacht werden, es ist Ihre Gesundheit, werden Sie wieder gesund, wehren Sie sich.

Fazit:

Arzt und Krankenhausträger haften für Schäden, die durch Aufklärungsfehler, sowie durch Behandlungsfehler entstanden sind. Der Arzt ist zur Aufklärung verpflichtet. Fehlt diese, ist sie falsch oder lückenhaft, dann ist der Eingriff in jedem Fall rechtswidrig. Der Patient hat zudem einen Schadenersatzanspruch aufgrund des Handelns des Arztes. Nur ein aufs Medizinrecht geschulter Anwalt kann dafür sorgen, dass Arzt und Krankenhaus, die für den Prozess überaus wichtigen Behandlungsunterlagen vollständig herausgeben. Anschließend werden diese Beweise fachmännisch analysiert und auswertet und einem Mediziner zur Prüfung vorlegt. Der Gutachter entscheidet dann, ob ein „grober Behandlungsfehler” vorliegt. Dies kann zu einer sog. „Beweislastumkehr” zu Gunsten des Patienten führen. So muss nicht mehr der klagende Patient den Behandlungsfehler beweisen, sondern der beklagte Arzt muss nun den Gegenbeweis erbringen.

Last updated by Christian Zierhut at 2. Januar 2014.


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