Väter und Kinder – 2. Teil

Väter und Kinder – 2. TeilAuf meinen Artikel “Väter und Kinder” habe ich ein paar sehr gute Kommentare bekommen. Insbesondere die von MartaTitia zeugen davon, dass sich da Jemand mit der Materie auskennt.

Der Auslöser für einen zweiten Teil des Artikels ist zum einen einer der Kommentare im Ursprungsartikel und zum anderen eine (ebenfalls zweiteilige) Serie bei Telepolis dazu.
Doch der Reihe nach.

Marta schreibt:

Ein “Pflichtenkatalog” ist m.E. sehr einfach zu erstellen und auf jedem Fall im Sinne des Kindeswohls. Neben dem Unterhalt, gehören Zuverlässigkeit, wie z.Bsp. regelmäßig stattfindende Zeiten mit den Kindern, Urlaube usw. dazu. Solche Absprachen sind notwendig und müssten dann auch verpflichtend sein, genau wie die Beteiligung an Elternarbeit in Kita, Schule und dergleichen. Erst ein “Alltag” mit den Kindern, also Zeit, die gemeinsam verbracht wird sowie Beteiligung und Interesse an den Belangen der Kinder zeigt wie sehr Väter wirklich engagiert sind.

und auch wenn ich die Intention dessen gut verstehen kann bleibt die Frage: wer soll, wer darf das kontrollieren und einschätzen? Die Jugendämter, die mit der bisherigen Arbeit eher schlecht als recht zu Rande kommen? Da sei das FSM vor!

Wenn ich allein daran denke, mit welch unfähigen MitarbeiterInnen ich es dort zu tun hatte… Das ändert nichts am Bisherigen.

Allerdings gebe ich zu: meine persönliche Erfahrung kann nicht das A und O sein. Und deshalb ist der Pflichtenkatalog vielleicht doch eine gute Idee, wenn er sensibel umgesetzt werden würde. Also nenne ich Martas Vorschlag “Kompromiss”.

Doch nun – nach dem Ausflug in die Privatsphäre – zu den Telepolis-Artikeln:
Am 4. August erschien ein Artikel von Thomas Pany “Mehr Recht auf Vater für die unehelichen Kinder“, in dem er sich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auseinandersetzt. Seine Argumente decken sich ziemlich genau mit den meinen.

Dass das Kindeswohl nicht immer an erster Stelle steht, wenn Mütter den Vätern der unehelichen Kindern den Weg zum Kind versperren und alle Entscheidungsmacht über so wichtige Angelegenheiten wie Wohnort, Schulwahl, ärztliche Betreuung etc. einzig für sich reklamieren, um das zu erfahren, genügt ein Blick in Erfahrungsberichte, Foren und manchmal in den Freundeskreis, wo soeben eine Trennung vollzogen wird und das Sorgerecht für die Kinder zwar rechtlich geklärt, aber umstritten ist und das Wohl der Kinder nicht an erster Stelle steht.

Es war zeitgemäß, die Änderung dieser generellen Regelung zu formulieren. Hier, wie meist immer, hinkte die Rechtsprechung der Wirklichkeit hinterher. Dass bei der Umsetzung viele Fragen offen bleiben müssen, war voraus zu sehen. Wir müssen abwarten, was der Gesetzgeber aus dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes nun macht; wie das Gesetz aussehen wird, dass nun erlassen werden muss.

Pany zitiert den Familienrechtsexperten Horst Luthin, der sagt: “Aus den Kommentaren der Justizministerin zu dem Urteil höre ich etwas heraus, das mir Sorge macht. Es klingt, als wolle sie das Sorgerecht nach der Anerkennung der Vaterschaft automatisch an beide Elternteile geben. Das darf nicht passieren. Das würde auch Väter treffen und zwingen, die gar kein Interesse haben, oder kurze Bekanntschaften, bei denen das Kind ein Zufallsprodukt oder Ausrutscher war” und damit genau die Sorgen anspricht, die es auf der anderen Seite, auf der der Nichtbefürworter des Urteils gibt. Allerdings klingt das auch ein wenig nach einem Freispruch von der Verantwortung für Väter. Denn zu einem Kind gehören noch immer zwei Elternteile.

Tags drauf provozierte Birgit Gärtner die Telepolis-LeserInnen mit Folgendem:

Die rechtliche Ohnmacht des Mannes im Allgemeinen und des (ledigen) Vaters im Besonderen wäre mir ein völlig neues Phänomen. Familien sind keine virtuelle Erscheinung, diskutiert in Foren und Blogs, sondern eine ganz konkrete Erfahrung im realen Leben – und da findet Vater in aller Regel nicht statt. Was nicht heißt, dass es nicht auch Gegenbeispiele gibt. Aber Väter, die sich gleichteilig in die Kindeserziehung einbringen wie die Mütter sind und bleiben nun mal die Ausnahme. Und Mütter sind ganz garantiert die Letzten, die sie davon abhalten.

Was für ein einseitiges Menschenbild! Hier zeigt sich – versteckt hinter der Fassade von Emanzipation – dann doch wieder ein Geschlechter-Rollenbild, das eher Frau Hermann als Alice Schwarzer zuzuordnen wäre (wobei die gute Frau ja in der letzten Zeit einige unschöne Paraden geritten ist…)

Nicht unerheblich ist der Anteil der Väter, die keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlen für ihre Kinder. Das trifft im gleichen Ausmaß allerdings auch auf Frauen zu, nur leben wesentlich weniger Kinder nach der Trennung im Haushalt des Vaters.

Und weil das so ist, ist das so. Und weil das so ist, werden, was sag ich: müssen die Väter, die ihre Verantwortung wahrnehmen wollen, in “Sippenhaft” genommen werden?
Sehr richtig dann dieser Satz: “Da sind wir nämlich beim springenden Punkt: es geht nicht ums Kindswohl, sondern um Macht – um Macht der Männer über “ihre” Frauen.” Der sich – natürlich trefflich widerlegen läßt mit dem Gegenargument: es geht nicht ums Kindswohl, sondern um Macht – um Macht der Frauen über die Männer, die sie sitzen lassen haben, die sie verlassen haben, die die die… irgendetwas haben.

Auf dieser Schuldzuweisungsebene kommen wir in der Diskussion keinen Schritt weiter. Es wird alles so bleiben wie es ist. Und alles zu Lasten, nicht zum Wohle der Kinder.

Für diesen Artikel wird die Autorin vermutlich einiges an Kritik haben einstecken müssen; denn heute schreibt sie einen weiteren Artikel zu diesem Thema. Ich habe mir die Kommentare und Forumsbeiträge, die sich mit ihrem Artikel befassen, nicht angesehen. Sie müssen aber teilweise grauenhaft gewesen sein, wenn Frau Gärtner als Begründung für den Artikel heut anführt: “Nicht um Abbitte zu leisten für meinen Artikel [...], sondern um noch einmal ganz klar Stellung zu beziehen: zu dem Thema Mütterrechte und Vaterpflichten aus einer konsequent feministischen Sicht”
Sie schreibt:

Bis 1975 lag das Sorgerecht in der BRD ausschließlich beim Vater, auch im Falle der Scheidung [...]. Seit etwa 20 Jahren wird das Sorgerecht ledigen Müttern automatisch übertragen, mit der Reform 1998 wurden auch nicht-verheirateten Paaren die Möglichkeit des geteilten Sorgerechts – auch im Falle der Trennung – eingeräumt. Seitdem stieg die Zahl dieser Paare mit geteiltem Sorgerecht auf etwa 50%.
Weil Müttern erfolgreich eingeredet wurde, das sei gut für das Kind. Das lässt sich empirisch nicht belegen…

Hier verstehe ich nur Bahnhof. Also dass es eine Gleichberechtigung der Geschlechter gibt, liegt daran, dass es den “Müttern eingeredet wurde”? Was ist das denn für eine Logik?

Leider hat es Frau Gärtner im zweiten Artikel völlig unterlassen, auf einige sicherlich sinnvolle und nachfragende Argumente einzugehen. Sondern sie schlägt um sich – egal, wen sie dabei trifft. Mit einer Formulierung wie “die armen diskriminierten ledigen Väter”, die einfach nur dummdreist und zynisch ist, diskreditiert sie sich selbst. Wenn man – wovon ich ausgehe – nach den ersten Artikel noch die Sorge um die alleingelassenen Mütter herauslesen kann, ist der heutige Artikel einfach nur beschränkt. Bei allem Verständnis dafür, dass sie verletzt wurde in Kommentaren und Foren; aber Pauschalurteile lassen die Dinge nicht besser und klarer werden.

Ganz so, wie es der Bloggerkollege hier ausdrückt:
Leider gehen diese [Rechte der Kinder] beim Kampf ums Sorgerecht sehr oft unter und verletzte Eitelkeiten auf beiden Seiten… – und nicht ums heilig gehaltene Kindswohl – und das mit diesem (schon etwas älterem) Video untermauert:


Quelle: YouTube

Nic

Bildquelle: Pixelio

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