Urteil zur Beschneidung von Jungen – ein Streitgespräch

In seinem Artikel “Kölner Beschneidungsverbot: Vollkommen unnötige Korinthenkackerei!” erklärt der almabu-Blog, warum das Urteil, das die Beschneidung eines muslimischen Jungen für strafbar erklärt, unsinnig ist. Dankbar zur Kenntnis genommen, dass es nach langer Zeit endlich eine Gelegenheit gibt, mit den Standpunkten des geschätzten Kollegen nicht einverstanden zu sein, wollen wir Stellung beziehen.

 

almabu: Gut gemeint, ist meist das Gegenteil von gut. Das gilt wohl auch für diesen Fall, der ohne Not in die traditionell ausgeübten religiösen Sitten und Gebräuche von zum Teil jahrtausendealten Weltreligionen eingreift.

Uhupardo: Deutschland ist oft eine sehr seltsame Mischung aus rigiger Haltung und falsch verstandener Toleranz.  Das Kölner Urteil ist so richtig wie erforderlich. Jede Zivilisation ist verpflichtet, ihre eigenen Werte zu formulieren und aktiv zu schützen. Tut sie das nicht, wird sie von denjenigen Zivilisationen unterdrückt, die mit ihr konkurrieren. Körperliche Unversehrtheit gehört unbedingt dazu.

almabu: Im Prinzip unterstellt das Urteil, jüdische und muslimische (und US-amerikanische!) männliche Kinder müssten vor ihren fanatischen Eltern geschützt werden, die ihnen verantwortungslos am Schniedel herumschnippeln wollten.

Uhupardo: Das Urteil unterstellt das nicht nur, so ist es tatsächlich. Im juristischen Raum Deutschlands, der die Werte der Gesellschaft ummanteln soll, stellt Köperverletzung eine Straftat dar. Hier müssen die Kinder also davor geschützt werden, vor wem auch immer und mit aller Konsequenz.

almabu: In der Konsequenz von Köln müsste dann dieser Logik folgend bald ein Urteil folgen, dass die religiöse Indoktrinierung von Kindern durch Eltern, Kirchen, Schulen und Gesellschaft bis zu deren Volljährigkeit verbietet, um keinen psychischen Schaden bei ihnen anzurichten.

Uhuprado: So wie Mädchen in Deutschland juristisch vor Genitalverstümmelung zu schützen sind, so sehr das auch woanders “Jahrtausende alte Tradition” sein mag, trifft es auch bei den Jungs zu. Daran ist schlicht gar nichts falsch, ganz im Gegenteil. Wenn religiöse Indoktinierung bis zur Volljährigkeit ausserdem untersagt würde, wäre das tatsächlich ein Segen, wenn auch nicht zu erwarten. Darin sind wir allerdings einig.

almabu: Das Kölner Gericht hätte sich in der Sache für unzuständig erklären und die Klage zurückweisen müssen!

Uhupardo: In keinem Fall! Das Gericht ist definitiv für Delikte von Köperverletzung im deutschen Rechtsraum zuständig. Deswegen war dieses Urteil seit langem überfällig, egal wer jetzt wie laut portestiert!

Unsere Leser sind ausdrücklich eingeladen, sich an dem Streitgespräch zu beteiligen, in dem almabu sicherlich präsent bleiben wird.


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