Urteil gegen Blaumacher
Meldet sich ein Arbeitnehmer krank, kann der Arbeitgeber ab jetzt auch ohne besonderen Anlass schon ab dem ersten Fehltag eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Das entschied jetzt das Landesarbeitsgericht Köln (AZ: 3 Sa 597/11).
Laut Gesetz (§ 5 Absatz 1 Satz 2 des Entgelt-Fortzahlungsgesetz) muss ein Mitarbeiter nach spätestens drei Kalendertagen eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Der Arbeitgeber kann dies zwar auch schon bei weniger Fehltagen verlangen – bisher war dafür aber eine Begründung beziehungsweise eine gerichtliche Aufforderung des Chefs nötig, erläuterte ein Sprecher des Kölner Landesarbeitsgerichts.
In dem vom LAG Köln entschiedenen Fall hatte sich eine Rundfunkjournalistin für den Tag krank gemeldet, für den sie vorher vergeblich eine Dienstreise beantragt hatte. Nach Aufforderung des Arbeitgebers reichte sie für den Fehltag ein ärztliches Attest nach. Mit dem Hinweis auf ein «erschüttertes Vertrauen» verlangte ihr Chef anschließend, dass sie künftig im Krankheitsfall jedes Mal bereits am ersten Tag der Krankmeldung einen Arzt aufsuchen und ein entsprechendes Attest liefern solle – und nicht, wie sonst üblich, erst nach drei Kalendertagen. Das sei «ungerechtfertigt und willkürliche Schikane», argumentierte die Journalistin und reichte Klage ein.
Folgt jetzt ein Ansturm auf Arztpraxen?
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage wurde die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Köln ist die Anweisung des Arbeitgebers aber aus rechtlichen Gründen nicht zu beanstanden, denn sie sei nicht willkürlich oder diskriminierend. Arbeitgeber dürfen jederzeit ein Attest ab dem ersten Krankheitstag fordern, auch wenn kein Missbrauchsverdacht vorliegt.
Wenn nun viele Unternehmen von der Gesetzesänderung Gebrauch machen, könnte das aber neben weniger Fehlzeiten auch negative Auswirkungen haben. Deutlich mehr Arbeitnehmer werden wohl in Zukunft krank zur Arbeit erscheinen, weil sie den Arztbesuch mit langen Wartezeiten oder die Praxisgebühr scheuen. Andererseits könnten auch deutlich mehr leicht Erkrankte morgens beim Hausarzt auftauchen, um sich ihr Unwohlsein bestätigen zu lassen.
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Sofort zum Arzt – Urteil gegen Blaumacher
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