Die Begriffe Einlegerhaftung und Gläubigerhaftung gehören zweifellos zu den hirnlosesten deutschen Ausdrücken aller Zeiten. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass ich sie bislang mit gleicher Gedankenlosigkeit selber verwendet habe (z. B. hier in der Formulierung "..... habe ich mich nie dagegen ausgesprochen, dass bei einer Bankeninsolvenz auch die Einleger haften").
Warum sind diese beiden Begriffe für den öffentlichen Diskurs über die Lastenverteilung bei eventuellen Banken- und Staatsinsolvenzen ungeeignet?
[Definition Wikipedia]