Vor Belastungen für den deutschen Mittelstand durch die Umsetzung der neuen Eigenkapitalregelungen für Kreditinstitute (Basel III) in europäisches Recht warnen die in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand kooperierenden Verbände.
Speziell die Liquiditäts- und Refinanzierungsregelungen des neuen Regelwerks könnten dazu führen, dass Institute nicht mehr im bisherigen Umfang langfristige Kredite gewähren, sondern nur noch kurzfristige Laufzeiten und Zinsbindungen anbieten könnten. Dies widerspricht der bewährten Tradition langfristiger Investitionsfinanzierung insbesondere im deutschen Mittelstand. Gerade einlagenstarke Kreditinstitute wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die besonders intensiv im Mittelstandsgeschäft vertreten sind, müssten ihre Finanzierungsangebote für mittelständische Unternehmen entsprechend anpassen.
Auch wenn sich in einzelnen Finanzmarktsegmenten eine übertriebene Fristentransformation als Krisenfaktor gezeigt hat und dies strengere Liquiditätsvorschriften nachvollziehbar macht, darf die langfristige Finanzierungskultur in Deutschland nicht gefährdet werden. Denn gerade die langfristige Ausrichtung der Mittelstandsfinanzierung hat sich als Stabilitätsfaktor erwiesen. Kurzfristige Zinsturbulenzen würden stattdessen als Resultat der neuen Regeln künftig nahezu ungebremst auf Unternehmensfinanzierungen durchschlagen und damit die finanzielle Planungssicherheit der Unternehmen beeinträchtigen.
Kritisch werten die Verbände auch die geplante Einführung einer starren Verschuldensobergrenze für Kreditinstitute – ohne dass dabei nach dem Geschäftsrisiko unterschieden werden soll. Auch dies gefährdet die Mittelstandsfinanzierung: Mit dieser Kennziffer würde es künftig grundsätzlich keinen Unterschied machen, ob Kapital in sehr risikoreiche Kapitalanlagen oder in einen Mittelstandskredit investiert wird.
Belastet würde außerdem die Außenhandelsfinanzierung, da Basel III für Außenhandelskredite, obwohl sie nach allen Erfahrungen eine hohe Bonität aufweisen, gleiche Eigenkapitalunterlegungen vorsieht wie beispielsweise für hoch risikoreiche Finanzierungsinstrumente. Angesichts des hohen Stellenwertes des Außenhandels für Deutschland muss eine solche Belastung der Außenhandelsfinanzierung ebenfalls vermieden werden! Bei der anstehenden Umsetzung von Basel III in europäisches Recht muss sichergestellt werden, dass bewährte und nachhaltige Formen der Mittelstandsfinanzierung weiterhin möglich bleiben. Die in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand kooperierenden Verbände werden hierauf gegenüber Bundesregierung und EU nachdrücklich drängen.