Unterlagen, die 2015 vernichtet werden können

Fotolia_63425991_XSDiese Buchführungsunterlagen können nach dem 31. Dezember 2014 vernichtet werden:

Wer Platz im Archiv schaffen möchte, sollte aber unbedingt die gesetzlichen Fristen beachten.

Hier eine Liste der Unterlagen, die nach dem 31. Dezember 2014 vernichtet werden können:

  • Aufzeichnungen aus 2004 und früher.
  • Inventare, die bis zum 31.12.2004 aufgestellt worden sind.
  • Bücher, in denen die letzte Eintragung im Jahre 2004 oder früher erfolgt ist.
  • Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und Lageberichte, die 2004 oder früher aufgestellt worden sind.
  • Buchungsbelege aus dem Jahre 2004 oder früher.
  • Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe und Kopien der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, die 2008 oder früher empfangen bzw. abgesandt wurden.
  • Sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen aus dem Jahre 2008 oder früher.

Eine umfangreiche Liste der Aufbewahrungspflichtigen Unterlagen und deren Fristen habe ich hier gefunden


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